Von Dély Allan · Veröffentlicht am 1. Mai 2026 ·
Motoro.ch
Sie verlassen die Schweiz, verkaufen Ihr Fahrzeug an einen
ausländischen Käufer oder möchten Ihr Auto oder Motorrad dauerhaft ins
Ausland überführen? Der Export eines Fahrzeugs aus der Schweiz erfordert
mehrere administrative und zollrechtliche Schritte. Dieser Ratgeber
erklärt Ihnen alles Schritt für Schritt.

Definitiver
Export vs. vorübergehende Nutzung im Ausland: Was ist der
Unterschied?
Zunächst müssen zwei sehr unterschiedliche Situationen unterschieden
werden:
Definitiver Export
Das Fahrzeug verlässt die Schweiz dauerhaft. Sie müssen es beim Zoll
anmelden und Ihre Schweizer Zulassung aufheben.
Typische Fälle: – Sie ziehen ins Ausland und nehmen
Ihr Fahrzeug mit – Sie verkaufen Ihr Fahrzeug an einen Käufer in der EU
oder anderswo – Sie überführen ein Fahrzeug an eine Niederlassung im
Ausland
Vorübergehende Nutzung im
Ausland
Ihr Fahrzeug bleibt in der Schweiz zugelassen und Sie reisen
lediglich ins Ausland. In diesem Fall sind keine
Zollformalitäten erforderlich, solange Ihre Schweizer
Kontrollschilder gültig sind. Sie können die Grenze frei überqueren.
Achtung: Bei der Wiedereinfuhr müssen alle im
Ausland durchgeführten Reparatur-, Umbau- oder Veredelungsarbeiten beim
Schweizer Zoll deklariert werden. Es können Zollabgaben und
Mehrwertsteuer auf die durchgeführten Arbeiten anfallen.
Die Schritte
für einen definitiven Fahrzeugexport
Schritt
1: Zulassung beim Strassenverkehrsamt aufheben
Gehen Sie zum kantonalen Strassenverkehrsamt (StVA),
um:
- Ihre Kontrollschilder zurückzugeben (oder zu
hinterlegen, falls Sie ein anderes Fahrzeug einlösen möchten) - Den annullierten Fahrzeugausweis zurückzuerhalten —
Sie benötigen ihn beim Zoll - Die Haftpflichtversicherung zu kündigen (die
Schilderrückgabe löst in den meisten Kantonen automatisch die Kündigung
aus)
Mitzubringende Unterlagen: –
Original-Fahrzeugausweis – Kontrollschilder – Identitätsausweis
Gut zu wissen: Solange Sie Schweizer
Kontrollschilder besitzen, bleiben Sie versicherungspflichtig, müssen
die kantonale Motorfahrzeugsteuer bezahlen und sind an die periodischen
Fahrzeugprüfungen (MFK) gebunden. Heben Sie die Zulassung vor dem Export
auf, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Schritt
2: Ausfuhrkontrollschilder besorgen (falls nötig)
Wenn das Fahrzeug auf eigener Achse ins Ausland überführt werden
soll, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Option A:
Ausfuhrkontrollschilder (Transitschilder)
- Beantragen Sie provisorische
Ausfuhrkontrollschilder beim Strassenverkehrsamt des Kantons,
in dem sich das Fahrzeug befindet - Diese Schilder sind maximal 35 Tage gültig
- Eine temporäre Haftpflichtversicherung ist
inbegriffen oder muss separat abgeschlossen werden - Kosten: ca. CHF 50 bis 150, je nach Kanton und
Dauer
Option B: Transport auf
einem Anhänger
- Das Fahrzeug wird auf einen Plateauanhänger oder Transportfahrzeug
verladen - Keine Ausfuhrkontrollschilder nötig
- Empfohlen für nicht fahrbereite oder verunfallte Fahrzeuge
| Option | Geschätzte Kosten | Dauer | Ideal für |
|---|---|---|---|
| Ausfuhrkontrollschilder | CHF 50-150 | Bis zu 35 Tage | Fahrbereites Fahrzeug |
| Plateau-Transport | CHF 300-1’500 (je nach Distanz) | 1-5 Tage | Nicht fahrbereites Fahrzeug, lange Strecke |
| Fahrt mit Schweizer Schildern | CHF 0 (aber Risiken) | N/A | Nicht empfohlen — Schilder werden annulliert |

Schritt 3:
Zollanmeldung bei der Ausreise aus der Schweiz
Der definitive Export eines Fahrzeugs muss bei einer für
Handelswaren zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Achtung:
Nicht alle Grenzübergänge bearbeiten Fahrzeugexporte.
Beim Zoll vorzulegende Dokumente: – Fahrzeugausweis
(auch wenn annulliert) – Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte) –
Kaufvertrag (falls das Fahrzeug verkauft wurde) – Ursprungsnachweis des
Fahrzeugs (falls für eine präferenzielle Einfuhr im Zielland
verlangt)
Elektronische Zollanmeldung (e-dec): Die
Zollanmeldung erfolgt über das System e-dec des
Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Sie können: – Die
Anmeldung selbst über die kostenlose Web-Applikation des BAZG vornehmen
– Einen Spediteur oder Zollbroker beauftragen
(empfohlen, wenn Sie mit dem Verfahren nicht vertraut sind)
Wichtig: Bewahren Sie die validierte
Ausfuhrzollanmeldung sorgfältig auf. Sie dient als Nachweis,
dass das Fahrzeug die Schweiz tatsächlich verlassen hat — dies kann für
steuerliche oder versicherungstechnische Fragen relevant sein.
Schritt 4: Formalitäten im
Zielland
Die Einfuhrformalitäten variieren je nach Land erheblich. Hier die
wichtigsten Punkte für die häufigsten Zielländer:
Einfuhr
in die EU (Deutschland, Frankreich, Italien, etc.)
| Posten | Details |
|---|---|
| Zollabgaben | 0 % für Fahrzeuge mit Schweizer oder EU-Ursprung (Freihandelsabkommen EFTA-EU) |
| Lokale Mehrwertsteuer | 19 % (Deutschland), 20 % (Frankreich), 22 % (Italien) — auf den Fahrzeugwert |
| Fahrzeugprüfung | Obligatorisch vor der Zulassung (ausser bei Neuwagen) |
| Konformitätsbescheinigung | Kann erforderlich sein (COC) |
| Zulassung | Lokale Formalitäten obligatorisch |
Ursprungsnachweis: Um von der Zollbefreiung in der
EU zu profitieren, muss der Schweizer Exporteur einen
Ursprungsnachweis (Formular EUR.1 oder
Ursprungserklärung auf der Rechnung) ausstellen. Lassen Sie diesen
vor der Zollabfertigung erstellen.
Export ausserhalb der EU
Die Regeln variieren stark. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft
oder dem Konsulat des Ziellandes über: – Die geltenden Zollabgaben – Die
geforderten Emissions- und Sicherheitsnormen – Die für die Zulassung
erforderlichen Dokumente
Sonderfälle
Umzugsgut
Wenn Sie die Schweiz verlassen, um sich im Ausland niederzulassen,
und Ihr Fahrzeug als Umzugsgut mitnehmen, können Sie in
bestimmten EU-Ländern von einer Zollbefreiung
profitieren, sofern Sie nachweisen können, dass: – Sie das Fahrzeug in
der Schweiz seit mindestens 6 Monaten genutzt haben –
Sie Ihren Hauptwohnsitz in das Zielland verlegen – Sie das Fahrzeug
innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr nicht
weiterverkaufen
Verunfalltes oder
nicht fahrbereites Fahrzeug
Der Export von verunfallten Fahrzeugen oder Fahrzeugen, die zur
Verschrottung bestimmt sind, unterliegt besonderen
Umweltvorschriften. Das Fahrzeug darf nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne des Basler Übereinkommens gelten.
Erkundigen Sie sich beim BAZG.
Leasingfahrzeug
Bei einem geleasten Fahrzeug müssen Sie die schriftliche
Genehmigung der Leasinggesellschaft einholen, bevor Sie es
exportieren. Der Leasingvertrag untersagt in der Regel den Export ohne
vorherige Genehmigung.
Kostenübersicht
| Posten | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Aufhebung der Zulassung (Strassenverkehrsamt) | CHF 0-30 |
| Ausfuhrkontrollschilder + temporäre Versicherung | CHF 50-150 |
| Spediteur / Zollbroker (optional) | CHF 100-300 |
| Plateau-Transport (falls nötig) | CHF 300-1’500 |
| Schweizer Seite — Geschätzter Gesamtbetrag | CHF 150-500 |
| Mehrwertsteuer im Zielland | Variabel (19-22 % für die EU) |
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Quellen: BAZG
— Ausfuhr von Fahrzeugen aus der Schweiz, Kanton Genf —
Fahrzeug importieren oder exportieren
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