Von Dély Allan · Veröffentlicht am 4. Mai 2026 ·
Motoro.ch
Sie haben ein Auto oder Motorrad aus dem Ausland importiert und den
Schweizer Zoll erfolgreich passiert. Doch bevor Sie mit Schweizer
Kontrollschildern legal fahren dürfen, muss Ihr Fahrzeug noch eine
entscheidende Hürde nehmen: die Homologation. Dieses
Verfahren prüft, ob Ihr Fahrzeug den Schweizer Sicherheits- und
Umweltnormen entspricht. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Was ist die Homologation?
Die Homologation (auch Typengenehmigung oder
Einzelabnahme) ist das offizielle Verfahren, das bestätigt,
dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen der Schweiz für den
Strassenverkehr erfüllt. Sie ist obligatorisch für
jedes Fahrzeug, das erstmals in der Schweiz in Verkehr gebracht
wird.
Ohne Homologation erhalten Sie weder: – Einen
Fahrzeugausweis – Kontrollschilder –
Eine Fahrzeugversicherung im Standardtarif
Zwei Arten der Homologation
1. Typengenehmigung
Das Standardverfahren für Serienfahrzeuge. Wenn Ihr Fahrzeug einem
bereits in der Schweiz homologierten Modell entspricht (d. h. ein
Schweizer Typengenehmigungs-Datenblatt für diesen Typ,
diese Variante und Version existiert), ist das Verfahren
vereinfacht.
Wie erfahren Sie, ob eine Typengenehmigung
existiert? – Auf der Website des ASTRA (Bundesamt für
Strassen): Typengenehmigungs-Datenblätter sind online verfügbar – Beim
kantonalen Strassenverkehrsamt nachfragen – Die offiziellen Importeure
(wie AMAG, Emil Frey usw.) verfügen über die Homologationen der von
ihnen vertriebenen Fahrzeuge
Vorteil: Schnelles Verfahren, keine zusätzlichen
Tests nötig, wenn das Fahrzeug dem Datenblatt vollständig
entspricht.
2. Einzelabnahme
Wenn Ihr Fahrzeug kein Schweizer
Typengenehmigungs-Datenblatt hat — z. B. ein in der Schweiz nicht
vermarktetes Modell, ein umgebautes Fahrzeug oder ein US-Fahrzeug — muss
es eine Einzelabnahme durchlaufen.
Dieses Verfahren ist aufwendiger und teurer, da
vertiefte technische Überprüfungen für jeden einzelnen Konformitätspunkt
durchgeführt werden.
Das Verfahren Schritt für
Schritt
Schritt 1:
Zollabfertigung (Formular 13.20A)
Nach der Verzollung erhalten Sie das Formular 13.20A
(Zollkontrollbericht). Dieses Dokument ist für den weiteren Ablauf
unverzichtbar — es beweist, dass Ihr Fahrzeug legal importiert wurde und
die Abgaben bezahlt sind.
Aufzubewahren: – Original Formular 13.20A –
Kaufrechnung – Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC), falls
vorhanden – Alter Fahrzeugausweis / Zulassungsbescheinigung des
Herkunftslandes
Schritt 2: Abgastest
(Abgaswartung)
Bevor Sie sich beim Strassenverkehrsamt melden, muss Ihr Fahrzeug
einen Abgastest in einer anerkannten
Werkstatt bestehen.
| Fahrzeugtyp | Erforderlicher Test | Geschätzte Kosten |
|---|---|---|
| Benziner (vor 2006) | CO/HC/Lambda-Test | CHF 40-80 |
| Benziner (ab 2006) mit OBD | OBD-II-Auslesung | CHF 30-60 |
| Diesel | Trübungsmessung | CHF 40-80 |
| Elektro | Kein Abgastest nötig | CHF 0 |
| Motorrad | Je nach Motor und Jahrgang | CHF 30-60 |
Die Werkstatt stellt einen Abgaswartungsbericht aus,
den Sie beim Strassenverkehrsamt vorlegen müssen.
Schritt 3:
Technische Anpassungen an Schweizer Normen
Je nach Herkunft des Fahrzeugs können vor der MFK bestimmte
Anpassungen erforderlich sein:
Fahrzeug aus der EU
Die europäischen und schweizerischen Normen sind weitgehend
harmonisiert. Anpassungen sind in der Regel geringfügig:
- Scheinwerfer: Einstellung prüfen (Rechtsverkehr —
kein Problem bei Fahrzeugen aus Rechtsverkehr-Ländern) - Tachometer: Muss km/h anzeigen (EU-Fahrzeuge zeigen
bereits km/h an) - Herstellerschild: Muss lesbar sein
- Seitenreflektoren (Katadiopter): Können je nach
Modell verlangt werden
Fahrzeug aus
Grossbritannien (nach Brexit)
- Rechtslenker: In der Schweiz erlaubt, aber die
Scheinwerfereinstellung muss für Rechtsverkehr angepasst werden - Tachometer: Muss km/h anzeigen (einige UK-Modelle
zeigen nur mph)
Fahrzeug aus den USA oder
Kanada
Die Anpassungen sind oft umfangreicher: –
Scheinwerfer: US-Normen (FMVSS 108) weichen von
europäischen Normen (ECE) ab. Ein Austausch der Scheinwerfer kann nötig
sein – Tachometer: Umstellung auf km/h obligatorisch –
Seitenmarkierungsleuchten: Unterschiedliche Normen –
Stossstangen: US-Aufprallnormen können abweichen –
Emissionen: EPA-Normen unterscheiden sich von
Euro-Normen — spezifische Überprüfung erforderlich –
Gesamtkosten der Anpassungen: Können CHF
2’000-5’000 für ein US-Fahrzeug erreichen
Schritt 4: MFK beim
Strassenverkehrsamt
Vereinbaren Sie einen Termin beim kantonalen
Strassenverkehrsamt für die Motorfahrzeugprüfung (MFK). Der
Experte prüft:
- Fahrzeugidentität: Fahrgestellnummer (VIN),
Herstellerschild - Allgemeinzustand: Karosserie, Fahrgestell,
Korrosion - Beleuchtung: Alle Leuchten,
Scheinwerfereinstellung - Bremsen: Wirksamkeit, Verschleiss
- Lenkung: Spiel, Zustand der Komponenten
- Federung: Stossdämpfer, Silentblöcke
- Reifen: Zustand, Dimension, Tragfähigkeits- und
Geschwindigkeitsindex - Emissionen: Auf Basis des
Abgaswartungsberichts - Obligatorische Ausrüstung: Pannendreieck,
Warnweste
Mitzubringende Dokumente: – Formular 13.20A
(Zollbericht) – Abgaswartungsbericht – Übereinstimmungsbescheinigung
(COC) oder alter Fahrzeugausweis – Kaufrechnung –
Haftpflichtversicherungs-Nachweis (vor der MFK abzuschliessen) –
Identitätsausweis
Schritt
5: Fahrzeugausweis und Kontrollschilder erhalten
Wenn die MFK bestanden ist, stellt das Strassenverkehrsamt Folgendes
aus: – Den Fahrzeugausweis – Die
Kontrollschilder des Kantons
Ihr Fahrzeug ist nun offiziell in der Schweiz zugelassen.

Kostenübersicht der
Homologation
| Posten | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Abgastest (anerkannte Werkstatt) | CHF 30-80 |
| MFK (Strassenverkehrsamt) | CHF 60-120 |
| Kontrollschilder | CHF 40-80 |
| Fahrzeugausweis | CHF 30-50 |
| Technische Anpassungen (EU-Fahrzeug) | CHF 0-500 |
| Technische Anpassungen (US-Fahrzeug) | CHF 2’000-5’000 |
| Total Homologation (EU-Fahrzeug) | CHF 160-830 |
| Total Homologation (US-Fahrzeug) | CHF 2’160-5’330 |
Diese Kosten kommen zu Zoll, Mehrwertsteuer und Transport hinzu. Eine
vollständige Kostenübersicht finden Sie in unserem Import-Ratgeber.
Neuerungen 2026
Digitale Fahrzeugzulassung
Der Bundesrat hat im Oktober 2025 beschlossen, das
Zulassungsverfahren für Motorfahrzeuge zu digitalisieren und zu
vereinfachen. Die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2026 in
Kraft getreten und ermöglichen gewisse Schritte online.
Elektronische
Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC)
Ab dem 5. Juli 2026 werden in der EU nur noch
elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC)
für Neuwagen ausgestellt. Wenn Sie nach diesem Datum ein Neufahrzeug
importieren, liegt das COC im digitalen Format vor.
Verschärfte CO2-Sanktionen
Seit dem 1. Januar 2025 wurde der CO2-Zielwert für
Personenwagen von 118 g/km auf 93,6 g/km gesenkt. Beim
Direktimport eines Neuwagens mit Emissionen über dem individuellen Ziel
wird eine CO2-Sanktion von bis zu CHF 101 pro
überschrittenem Gramm fällig — potenziell mehrere Tausend Franken bei
einem Fahrzeug mit hohen Emissionen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert das
gesamte Verfahren?
Rechnen Sie mit 1 bis 3 Wochen zwischen
Zollabfertigung und Erhalt der Kontrollschilder, je nach
Terminverfügbarkeit beim Strassenverkehrsamt und eventuellen
Anpassungen.
Darf ich während der
Homologation fahren?
Nein, ausser mit provisorischen Schildern
(Garagenschilder oder Tagesschilder). Ohne gültige Schilder zu fahren
ist ein Verstoss.
Mein Fahrzeug
wurde bei der MFK abgelehnt — was tun?
Sie erhalten einen Bericht mit den beanstandeten Punkten. Lassen Sie
die nötigen Reparaturen oder Anpassungen durchführen und vereinbaren Sie
einen Termin für eine Nachkontrolle. Zusätzliche
Gebühren fallen an.
Ist das COC Pflicht?
Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist nicht streng
obligatorisch, erleichtert das Verfahren aber
erheblich. Ohne COC muss das Strassenverkehrsamt zusätzliche
Abklärungen vornehmen, was die Dauer verlängern und die Kosten erhöhen
kann.
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Quellen: ASTRA
— Homologation von Fahrzeugen, ASTRA
— Direkt- und Parallelimport, Zurich
Versicherung — Direktimport Schweiz
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Deutschland oder Frankreich importieren: Lohnt es sich noch 2026? –
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