Homologation eines importierten Fahrzeugs in der Schweiz: Die komplette Anleitung

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Von Dély Allan · Veröffentlicht am 4. Mai 2026 · Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026 · Motoro.ch

Sie haben ein Auto oder Motorrad aus dem Ausland importiert und den
Schweizer Zoll erfolgreich passiert. Doch bevor Sie mit Schweizer
Kontrollschildern legal fahren dürfen, muss Ihr Fahrzeug noch eine
entscheidende Hürde nehmen: die Homologation. Dieses
Verfahren prüft, ob Ihr Fahrzeug den Schweizer Sicherheits- und
Umweltnormen entspricht. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Homologation importiertes Fahrzeug in der Schweiz

Was ist die Homologation?

Die Homologation (auch Typengenehmigung oder
Einzelabnahme) ist das offizielle Verfahren, das bestätigt,
dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen der Schweiz für den
Strassenverkehr erfüllt. Sie ist obligatorisch für
jedes Fahrzeug, das erstmals in der Schweiz in Verkehr gebracht
wird.

Ohne Homologation erhalten Sie weder: – Einen
Fahrzeugausweis – Kontrollschilder –
Eine Fahrzeugversicherung im Standardtarif


Welche zwei Arten der Homologation gibt es?

1. Typengenehmigung

Das Standardverfahren für Serienfahrzeuge. Wenn Ihr Fahrzeug einem
bereits in der Schweiz homologierten Modell entspricht (d. h. ein
Schweizer Typengenehmigungs-Datenblatt für diesen Typ,
diese Variante und Version existiert), ist das Verfahren
vereinfacht.

Wie erfahren Sie, ob eine Typengenehmigung
existiert?
– Auf der Website des ASTRA (Bundesamt für
Strassen): Typengenehmigungs-Datenblätter sind online verfügbar – Beim
kantonalen Strassenverkehrsamt nachfragen – Die offiziellen Importeure
(wie AMAG, Emil Frey usw.) verfügen über die Homologationen der von
ihnen vertriebenen Fahrzeuge

Vorteil: Schnelles Verfahren, keine zusätzlichen
Tests nötig, wenn das Fahrzeug dem Datenblatt vollständig
entspricht.

2. Einzelabnahme

Wenn Ihr Fahrzeug kein Schweizer
Typengenehmigungs-Datenblatt hat — z. B. ein in der Schweiz nicht
vermarktetes Modell, ein umgebautes Fahrzeug oder ein US-Fahrzeug — muss
es eine Einzelabnahme durchlaufen.

Dieses Verfahren ist aufwendiger und teurer, da
vertiefte technische Überprüfungen für jeden einzelnen Konformitätspunkt
durchgeführt werden.


Das Verfahren Schritt für
Schritt

Schritt 1:
Zollabfertigung (Formular 13.20A)

Nach der Verzollung erhalten Sie das Formular 13.20A
(Zollkontrollbericht). Dieses Dokument ist für den weiteren Ablauf
unverzichtbar — es beweist, dass Ihr Fahrzeug legal importiert wurde und
die Abgaben bezahlt sind.

Aufzubewahren: – Original Formular 13.20A –
Kaufrechnung – Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC), falls
vorhanden – Alter Fahrzeugausweis / Zulassungsbescheinigung des
Herkunftslandes

Schritt 2: Abgaswartung (nur ohne OBD)

Ein vorgängiger Abgastest ist für die meisten Fahrzeuge nicht obligatorisch: Seit dem 1. Januar 2013 sind Fahrzeuge mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem (OBD) — Benzin- oder Gasfahrzeuge ab Euro 3, Dieselfahrzeuge ab Euro 4 — von der Abgaswartungspflicht befreit. Der Experte stützt sich bei der MFK auf das OBD. Nur ältere Fahrzeuge ohne anerkanntes OBD müssen weiterhin ein Abgaswartungsdokument einer Werkstatt vorlegen.

Fahrzeugtyp Erforderlicher Test Geschätzte Kosten
Benziner ohne anerkanntes OBD (vor Euro 3) Abgaswartung in der Werkstatt (CO/HC/Lambda) CHF 40-80
Benziner mit OBD (ab Euro 3) Befreit — kein vorgängiger Test CHF 0
Diesel ohne anerkanntes OBD (vor Euro 4) Abgaswartung in der Werkstatt (Trübungsmessung) CHF 40-80
Diesel mit OBD (ab Euro 4) Befreit — kein vorgängiger Test CHF 0
Elektro Kein Abgastest nötig CHF 0
Motorrad Kein vorgängiger Test; die Emissionen werden bei der MFK geprüft CHF 0

Hat Ihr Fahrzeug kein anerkanntes OBD, stellt Ihnen die Werkstatt das Abgaswartungsdokument aus, das Sie beim Strassenverkehrsamt vorlegen müssen.

Schritt 3:
Technische Anpassungen an Schweizer Normen

Je nach Herkunft des Fahrzeugs können vor der MFK bestimmte
Anpassungen erforderlich sein:

Fahrzeug aus der EU

Die europäischen und schweizerischen Normen sind weitgehend
harmonisiert. Anpassungen sind in der Regel geringfügig:

  • Scheinwerfer: Einstellung prüfen (Rechtsverkehr —
    kein Problem bei Fahrzeugen aus Rechtsverkehr-Ländern)
  • Tachometer: Muss km/h anzeigen (EU-Fahrzeuge zeigen
    bereits km/h an)
  • Herstellerschild: Muss lesbar sein
  • Seitenreflektoren (Katadiopter): Können je nach
    Modell verlangt werden

Fahrzeug aus
Grossbritannien (nach Brexit)

  • Rechtslenker: In der Schweiz erlaubt, aber die
    Scheinwerfereinstellung muss für Rechtsverkehr angepasst werden
  • Tachometer: Muss km/h anzeigen (einige UK-Modelle
    zeigen nur mph)

Fahrzeug aus den USA oder
Kanada

Die Anpassungen sind oft umfangreicher: –
Scheinwerfer: US-Normen (FMVSS 108) weichen von
europäischen Normen (ECE) ab. Ein Austausch der Scheinwerfer kann nötig
sein – Tachometer: Umstellung auf km/h obligatorisch –
Seitenmarkierungsleuchten: Unterschiedliche Normen –
Stossstangen: US-Aufprallnormen können abweichen –
Emissionen: EPA-Normen unterscheiden sich von
Euro-Normen — spezifische Überprüfung erforderlich –
Gesamtkosten der Anpassungen: Können CHF
2’000-5’000
für ein US-Fahrzeug erreichen

Schritt 4: MFK beim
Strassenverkehrsamt

Vereinbaren Sie einen Termin beim kantonalen
Strassenverkehrsamt
für die Motorfahrzeugprüfung (MFK). Der
Experte prüft:

  • Fahrzeugidentität: Fahrgestellnummer (VIN),
    Herstellerschild
  • Allgemeinzustand: Karosserie, Fahrgestell,
    Korrosion
  • Beleuchtung: Alle Leuchten,
    Scheinwerfereinstellung
  • Bremsen: Wirksamkeit, Verschleiss
  • Lenkung: Spiel, Zustand der Komponenten
  • Federung: Stossdämpfer, Silentblöcke
  • Reifen: Zustand, Dimension, Tragfähigkeits- und
    Geschwindigkeitsindex
  • Emissionen: über das OBD-System (oder das Abgaswartungsdokument bei Fahrzeugen ohne OBD)
  • Obligatorische Ausrüstung: Pannendreieck,
    Warnweste

Mitzubringende Dokumente: – Formular 13.20A
(Zollbericht) – Abgaswartungsdokument (nur Fahrzeuge ohne OBD) – CO2-Bescheinigung des ASTRA (nur neue oder fast neue Fahrzeuge) – Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder alter Fahrzeugausweis – Kaufrechnung –
Haftpflichtversicherungs-Nachweis (vor der MFK abzuschliessen) –
Identitätsausweis

Schritt
5: Fahrzeugausweis und Kontrollschilder erhalten

Wenn die MFK bestanden ist, stellt das Strassenverkehrsamt Folgendes
aus: – Den Fahrzeugausweis – Die
Kontrollschilder des Kantons

Ihr Fahrzeug ist nun offiziell in der Schweiz zugelassen.


MFK-Prüfung und technische Anpassungen bei der Homologation

Kostenübersicht der
Homologation

Posten Geschätzte Kosten
Abgaswartung (nur Fahrzeuge ohne OBD) CHF 0-80
MFK (Strassenverkehrsamt) CHF 60-120
Kontrollschilder CHF 40-80
Fahrzeugausweis CHF 30-50
Technische Anpassungen (EU-Fahrzeug) CHF 0-500
Technische Anpassungen (US-Fahrzeug) CHF 2’000-5’000
Total Homologation (EU-Fahrzeug) CHF 130-830
Total Homologation (US-Fahrzeug) CHF 2’130-5’330

Diese Kosten kommen zu Mehrwertsteuer, Automobilsteuer und Transport hinzu (Zollabgaben gibt es seit 2024 keine mehr). Eine
vollständige Kostenübersicht finden Sie in unserem Import-Ratgeber.


Welche Neuerungen gibt es 2026?

Digitale Fahrzeugzulassung

Der Bundesrat hat im Oktober 2025 beschlossen, das
Zulassungsverfahren für Motorfahrzeuge zu digitalisieren und zu
vereinfachen
. Die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2026 in
Kraft getreten und ermöglichen gewisse Schritte online.

Elektronische
Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC)

In der EU ist die elektronische Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC) seit dem 5. Juli 2026 obligatorisch; eine Übergangsfrist erlaubt den Herstellern jedoch, bis spätestens 29. November 2026 weiterhin COC auf Papier (oder Ausdrucke des eCoC) auszustellen. In der Schweiz akzeptiert das ASTRA seit dem 1. Januar 2026 europäische COC sowohl auf Papier als auch in elektronischer Form und bezieht sie direkt über die europäische Datenbank Eucaris: Ein Fahrzeug mit gültigem COC ist von der Schweizer Typengenehmigung befreit.

Verschärfte CO2-Sanktionen

Seit dem 1. Januar 2025 wurde der CO2-Zielwert für
Personenwagen von 118 g/km auf 93,6 g/km gesenkt. Beim Direktimport eines neuen oder fast neuen Fahrzeugs (erste Zulassung im Ausland vor weniger als 6 Monaten, oder weniger als 12 Monate und unter 5 000 km) mit Emissionen über dem individuellen Zielwert wird eine CO2-Sanktion von CHF 95 pro überschrittenem Gramm fällig (Betrag 2025 und 2026), zu bezahlen vor der ersten Zulassung: Das Strassenverkehrsamt verlangt die Bescheinigung des ASTRA. Das können mehrere Tausend Franken bei einem Fahrzeug mit hohen Emissionen sein. Ältere Occasionen sind nicht betroffen.


Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert das
gesamte Verfahren?

Rechnen Sie mit 1 bis 3 Wochen zwischen
Zollabfertigung und Erhalt der Kontrollschilder, je nach
Terminverfügbarkeit beim Strassenverkehrsamt und eventuellen
Anpassungen.

Darf ich während der
Homologation fahren?

Nein, ausser mit provisorischen Schildern
(Garagenschilder oder Tagesschilder). Ohne gültige Schilder zu fahren
ist ein Verstoss.

Mein Fahrzeug
wurde bei der MFK abgelehnt — was tun?

Sie erhalten einen Bericht mit den beanstandeten Punkten. Lassen Sie
die nötigen Reparaturen oder Anpassungen durchführen und vereinbaren Sie
einen Termin für eine Nachkontrolle. Zusätzliche
Gebühren fallen an.

Ist das COC Pflicht?

Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist nicht streng
obligatorisch, erleichtert das Verfahren aber
erheblich
. Ohne COC muss das Strassenverkehrsamt zusätzliche
Abklärungen vornehmen, was die Dauer verlängern und die Kosten erhöhen
kann.


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Quellen: ASTRA — Neuerungen 2026 im Strassenverkehr (COC/eCoC, Eucaris; französisch), ASTRA/OCN — Merkblatt: Fahrzeuge mit anerkanntem OBD-System (Befreiung von der Abgaswartung seit 2013; französisch), BFE — CO2-Vorschriften Personenwagen (importierte Fahrzeuge, Art. 17d), BFE — FAQ CO2-Sanktion (CHF 95/g), COCDESK — eCoC-Übergangsfrist bis 29. November 2026 (MVWG-Entscheid vom 6. Mai 2026), Zurich Versicherung — Direktimport Schweiz (französisch)


Lesen Sie auch im Motoro-Blog: – Regeln für den
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– Auto aus
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–
Fahrzeug
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