Schilderwechsel und Halterwechsel: Vorgehen nach Kanton

12 Transfert Plaques Changement Detenteur Suisse

Verfasst von

in

Veröffentlicht auf Motoro.ch — Administrativer Leitfaden für Käufer und Verkäufer in der Schweiz — Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026

Sie haben gerade ein Fahrzeug in der Schweiz gekauft oder verkauft? Der Halterwechsel ist ein obligatorischer administrativer Schritt, und die Kontrollschilder wechseln nicht mit dem Fahrzeug. Schalter und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton, die Grundregeln sind aber eidgenössisch und die Fristen streng. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.


1. Wie läuft der Schilderwechsel in der Schweiz allgemein ab?

In der Schweiz wird die Fahrzeugzulassung auf kantonaler Ebene durch die Strassenverkehrsämter (StVA) verwaltet — in der Romandie als Office de la circulation (OCN) oder Service des automobiles (SAN) und im Tessin als Sezione della circolazione bezeichnet.

Grundprinzip

In der Schweiz folgen die Kontrollschilder dem Halter, nie dem Fahrzeug. Sie bleiben Eigentum des ausstellenden Kantons, und der Verkäufer behält sie beim Verkauf — unabhängig davon, ob der Käufer im gleichen Kanton wohnt oder nicht. Bei einem Verkauf gilt:

  • Der Verkäufer nimmt seine Schilder vom Fahrzeug ab und behält sie für sein nächstes Fahrzeug, hinterlegt sie beim Strassenverkehrsamt oder gibt sie zurück
  • Der Käufer löst das Fahrzeug auf seinen Namen in seinem Wohnkanton ein, mit seinen eigenen Schildern (bereits vorhandene oder neue Kontrollschilder)
  • Eine Abtretung der Schilder an den Käufer ist nur ausnahmsweise möglich (Erbfall, Familienangehörige usw.), auf Gesuch beim Strassenverkehrsamt

Gesetzliche Fristen

Der Halterwechsel muss dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen gemeldet werden (Kalendertage — eidgenössische Regel, Art. 74 VZV); das Fahrzeug darf ohnehin nicht mit den Schildern des Verkäufers fahren. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Ordnungsbusse verhängt werden.


2. Welche Dokumente brauchen Sie für den Schilderwechsel?

Für den Verkäufer

  • Originaler Fahrzeugausweis (carte grise / permis de circulation)
  • Unterschriebener Kaufvertrag
  • Kontrollschilder: vom Fahrzeug abnehmen und behalten, hinterlegen oder zurückgeben — sie werden nie dem Käufer übergeben
  • Verkaufsanzeige — kantonsspezifisches Formular (avis de vente) — je nach Kanton

Für den Käufer

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Gültiger Führerausweis
  • Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung) — Ihre Versicherung übermittelt ihn elektronisch an das Strassenverkehrsamt (nicht zu verwechseln mit der grünen Karte)
  • Ihre Kontrollschilder, falls Sie bereits welche hinterlegt haben oder von einem anderen Fahrzeug übernehmen; sonst erhalten Sie neue Schilder
  • Bericht der letzten Motorfahrzeugkontrolle (MFK, falls noch gültig)
  • Anmeldeformular für die Einlösung (kantonal unterschiedlich)

Die Verkaufsanzeige

Mit diesem kantonalen Formular meldet der Verkäufer den Verkauf seines Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt. Es enthält:
– Die Daten des Verkäufers
– Die Daten des Käufers
– Die Fahrzeugdaten
– Das Verkaufsdatum

Achtung: Der Verkäufer muss dieses Formular unbedingt einreichen, um sich von der Haftung für das Fahrzeug zu befreien.

Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem eidgenössischen Formular 13.20A, das ein Zolldokument für den Fahrzeugimport ist.


3. Wie unterscheidet sich das Vorgehen je nach Kanton?

Kanton Waadt (SAN)

  • Amt: Service des automobiles et de la navigation (SAN)
  • Online: ja, teilweise über www.vd.ch/san
  • Kosten: ca. CHF 50.– bis 80.– für einen Halterwechsel
  • Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
  • Besonderheit: Der Antrag kann online gestellt werden, die Schilderabholung erfolgt jedoch am Schalter
  • Frist: 14 Tage (Kalendertage, eidgenössische Regel)

Kanton Genf (OCV)

  • Amt: Office cantonal des véhicules (OCV, früher OCAN)
  • Online: ja, über ge.ch
  • Kosten: ca. CHF 60.– bis 90.–
  • Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
  • Besonderheit: Seit 2023 ist eine Online-Terminbuchung obligatorisch
  • Frist: 14 Tage

Kanton Zürich (StVA)

  • Amt: Strassenverkehrsamt Zürich
  • Online: ja, über stva.zh.ch
  • Kosten: ca. CHF 60.– bis 100.– (Halterwechsel)
  • Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Ausweis
  • Besonderheit: Weitgehend digitalisiertes Verfahren, die meisten Schritte können online erledigt werden
  • Frist: 14 Tage

Kanton Bern (SVSA)

  • Amt: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA)
  • Online: ja, teilweise über www.be.ch
  • Kosten: ca. CHF 50.– bis 80.–
  • Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
  • Besonderheit: Dezentrale Schalter an mehreren Standorten
  • Frist: 14 Tage

Kanton Freiburg (OCN)

  • Amt: Office de la circulation et de la navigation (OCN)
  • Online: teilweise, über www.fr.ch/ocn
  • Kosten: ca. CHF 50.– bis 75.–
  • Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
  • Besonderheit: Zweisprachiger Kanton, Dienstleistungen auf Französisch und Deutsch
  • Frist: 14 Tage

Kanton Wallis (SCN)

  • Amt: Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (SCN)
  • Online: eingeschränkt
  • Kosten: ca. CHF 50.– bis 80.–
  • Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
  • Besonderheit: Schalter in Sitten, Brig und St-Maurice
  • Frist: 14 Tage

Kanton Neuenburg (SCAN)

  • Amt: Service des automobiles et de la navigation
  • Online: teilweise über www.ne.ch
  • Kosten: ca. CHF 50.– bis 75.–
  • Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
  • Besonderheit: Relativ schnelle Abwicklung, kleiner Kanton
  • Frist: 14 Tage

Kanton Tessin (SC)

  • Amt: Sezione della circolazione
  • Online: ja, über www4.ti.ch/di/sc
  • Kosten: ca. CHF 60.– bis 90.–
  • Dokumente: Fahrzeugausweis (licenza di circolazione), Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
  • Besonderheit: Dienstleistungen auf Italienisch, Verfahren ähnlich wie in den Deutschschweizer Kantonen
  • Frist: 14 Tage

4. Welche Sonderfälle gibt es beim Schilderwechsel?

Wer macht was mit den Kontrollschildern?

Ob der Käufer im gleichen Kanton wohnt wie der Verkäufer oder nicht — das Vorgehen ist identisch:

  1. Der Verkäufer nimmt seine Schilder ab und behält sie für ein anderes Fahrzeug, hinterlegt sie oder gibt sie beim Strassenverkehrsamt zurück
  2. Der Käufer löst das Fahrzeug in seinem Wohnkanton ein: Er verwendet Schilder, die er bereits besitzt, oder erhält neue mit dem Kürzel seines Kantons
  3. Das Fahrzeug darf zwischen den beiden Vorgängen nicht ohne gültige Schilder fahren — verwenden Sie provisorische Schilder (Tagesschilder) oder lassen Sie es transportieren

Provisorische Schilder / Tagesschilder

  • Gültigkeit: 24 Stunden bis einige Tage, je nach Kanton
  • Kosten: ca. CHF 20.– bis 40.–
  • Wo erhältlich: beim Strassenverkehrsamt oder bei bestimmten Garagisten
  • Verwendung: ausschliesslich für die Fahrt vom Verkaufsort zum Wohnort des Käufers oder zur MFK

Fahrzeuge im Leasing

Wenn das Fahrzeug geleast ist:

  • Das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft, nicht dem Fahrer
  • Der Wechsel erfordert die schriftliche Zustimmung der Leasinggesellschaft
  • In der Regel muss der vorzeitige Rückkauf vor dem Verkauf erfolgen
  • Der Ablösebetrag ist im Leasingvertrag angegeben

Schilderdeponierung

In allen Kantonen können Sie Ihre Kontrollschilder behalten, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist ein neues Fahrzeug kaufen (in der Regel bis zu 12 Monate). Während dieser Zeit sind die Schilder beim Strassenverkehrsamt «deponiert», das Ihre Versicherung informiert: Sie bezahlen weder Motorfahrzeugsteuer noch Versicherungsprämie.

Kosten der Deponierung: Es gibt keinen Monatstarif. Die Hinterlegung selbst ist in Genf gratis (Aufbewahrung bis zu einem Jahr); Gebühren fallen bei der Wiederaufnahme der Schilder an (Genf: CHF 30.– auf dem gleichen Fahrzeug, CHF 85.– auf einem anderen Fahrzeug). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kanton.


5. Die Versicherung während des Wechsels

Für den Verkäufer

  • Die Haftpflichtversicherung deckt das Fahrzeug, solange es auf Ihren Namen eingelöst ist
  • Sobald der Halterwechsel vollzogen ist, erlischt die Versicherung automatisch
  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um die anteilige Rückerstattung der Prämie zu erhalten
  • Wenn Sie Ihre Schilder behalten, wird die Versicherung auf Ihr nächstes Fahrzeug übertragen

Für den Käufer

  • Sie benötigen einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) VOR der Einlösung — Ihre Versicherung übermittelt ihn elektronisch an das Strassenverkehrsamt; verwechseln Sie ihn nicht mit der grünen Karte, die für Fahrten ins Ausland dient
  • Kontaktieren Sie eine Versicherungsgesellschaft und schliessen Sie einen Vertrag ab, bevor Sie zum Strassenverkehrsamt gehen
  • Der Versicherungsnachweis ist ein unerlässliches Dokument für die Einlösung
  • Vergleichen Sie die Angebote auf comparis.ch oder bonus.ch

6. Strafen bei Fristüberschreitung

Zögern Sie nicht, die Formalitäten rechtzeitig zu erledigen:

  • Ordnungsbusse: Bei Überschreitung der 14-Tage-Frist kann eine Busse verhängt werden; die Ordnungsbussen sind auf Bundesebene festgelegt (Ordnungsbussenverordnung, OBV) und unterscheiden sich nicht von Kanton zu Kanton
  • Fahren ohne Einlösung: empfindliche Busse + Entzug des Fahrzeugausweises
  • Versicherung: Ohne gültige Haftpflichtversicherung zu fahren ist in der Schweiz ein Straftatbestand (Art. 96 SVG)

7. Welche Checkliste hilft beim Schilderwechsel?

Für den Verkäufer:

  • [ ] Kaufvertrag unterschrieben
  • [ ] Verkaufsanzeige an das Strassenverkehrsamt gesendet
  • [ ] Versicherung informiert
  • [ ] Kontrollschilder vom Fahrzeug abgenommen, dann hinterlegt, zurückgegeben oder auf ein neues Fahrzeug übertragen
  • [ ] Kopie aller Dokumente aufbewahrt

Für den Käufer:

  • [ ] Haftpflichtversicherung abgeschlossen und Nachweis erhalten
  • [ ] Termin beim Strassenverkehrsamt vereinbart (falls nötig)
  • [ ] Dokumente zusammengestellt: Fahrzeugausweis, Ausweis, Versicherungsnachweis
  • [ ] Halterwechsel innerhalb von 14 Tagen durchgeführt
  • [ ] Eigene Kontrollschilder montiert (wiederverwendete oder neue Schilder Ihres Kantons)

Wo finden Sie nützliche Links nach Kanton?


Kaufen und verkaufen Sie mit Vertrauen auf Motoro — die 100% Schweizer Automobil-Plattform.

Quellen: VZV (SR 741.51), Art. 74 — Meldung innert 14 Tagen, ge.ch — Kontrollschilder abtreten (Schilder folgen dem Halter), ge.ch — Schilder hinterlegen oder wieder aufnehmen (gratis, Gebühren bei Wiederaufnahme), ge.ch — Kontrollschilder erhalten (elektronischer Versicherungsnachweis), Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11)