Zollgebühren und MwSt auf importierte Fahrzeuge in der Schweiz: alles verstehen

Von Dély Allan · Veröffentlicht am 9. Juni 2026
· Motoro.ch

Ein Fahrzeug in die Schweiz zu importieren kann sich lohnen —
vorausgesetzt, man versteht die anfallenden Abgaben. Zwischen der
Automobilsteuer, der Mehrwertsteuer (MwSt), den Zollgebühren und der
CO₂-Sanktion kann die Rechnung schnell steigen. Dieser Leitfaden
erläutert jede Abgabe, deren Höhe und Berechnungsweise, mit konkreten
Beispielen.

Zoll und MwSt bei Fahrzeugimport in die Schweiz

Übersicht der Einfuhrabgaben

Wenn Sie ein Fahrzeug in die Schweiz importieren (neu oder
gebraucht), fallen folgende Abgaben an:

Abgabe Satz Berechnungsgrundlage
Zollgebühren CHF 12-15 / 100 kg Leergewicht des Fahrzeugs
Automobilsteuer 4 % Fahrzeugwert (Kaufpreis)
MwSt (Einfuhrsteuer) 8,1 % Fahrzeugwert + Zollgebühren + Automobilsteuer
CO₂-Sanktion Variabel CO₂-Emissionen des Fahrzeugs
Formular 13.20A CHF 20 Pauschalbetrag

Wichtig: Diese Abgaben gelten sowohl für Neuwagen
als auch für Occasionen. Nur das Umzugsgut-Regime
ermöglicht eine Befreiung (siehe weiter unten).


1. Die Zollgebühren

Höhe

Fahrzeugtyp Zollgebühr
Personenwagen CHF 12-15 / 100 kg Leergewicht
Motorrad CHF 12-15 / 100 kg
Leichtes Nutzfahrzeug (< 3,5 t) CHF 12-15 / 100 kg
Elektrofahrzeug Gleicher Satz wie Verbrenner

Berechnungsbeispiel

Fahrzeug Leergewicht Zollgebühren
VW Golf (1’350 kg) 13,5 × CHF 14 ~CHF 189
BMW X3 (1’850 kg) 18,5 × CHF 14 ~CHF 259
Tesla Model 3 (1’760 kg) 17,6 × CHF 14 ~CHF 246
Harley-Davidson (310 kg) 3,1 × CHF 14 ~CHF 43

Die Zollgebühren sind im Vergleich zu den anderen Abgaben relativ
gering. Sie machen in der Regel weniger als 1 % des Fahrzeugwerts
aus.


2. Die Automobilsteuer (4 %)

Prinzip

Die eidgenössische Automobilsteuer ist eine Bundessteuer von
4 % auf den Fahrzeugwert. Sie gilt für
alle in die Schweiz importierten Fahrzeuge,
einschliesslich Elektrofahrzeuge seit dem 1. Januar
2024
.

Berechnungsgrundlage

Situation Berechnungsgrundlage
Neuwagen Katalogpreis oder Rechnung
Occasion Tatsächlicher Kaufpreis (Rechnung oder Kaufvertrag)
Import zwischen Privatpersonen Marktwert, falls der Preis ungewöhnlich tief erscheint

Beispiel

Fahrzeug Kaufpreis Automobilsteuer (4 %)
VW Golf Occasion (EUR 18’000 ≈ CHF 17’100) CHF 17’100 CHF 684
BMW X3 Occasion (EUR 32’000 ≈ CHF 30’400) CHF 30’400 CHF 1’216
Mercedes C-Klasse neu (EUR 45’000 ≈ CHF 42’750) CHF 42’750 CHF 1’710

Änderung 2024: Vor dem 1. Januar 2024 waren
Elektrofahrzeuge von dieser Steuer befreit. Das ist nicht mehr der Fall
— die 4 % gelten nun für alle Fahrzeuge.


3. Die MwSt bei der Einfuhr (8,1
%)

Prinzip

Die schweizerische MwSt von 8,1 % wird auf den
Gesamtwert des Fahrzeugs erhoben, einschliesslich
Zollgebühren und Automobilsteuer.

Berechnungsgrundlage

MwSt-Basis = Kaufpreis + Zollgebühren + Automobilsteuer (4 %)
MwSt = MwSt-Basis × 8,1 %

Vollständiges Beispiel

Für einen gebrauchten VW Golf, gekauft in Deutschland für EUR 18’000
(≈ CHF 17’100):

Posten Betrag
Kaufpreis CHF 17’100
Zollgebühren (1’350 kg) CHF 189
Automobilsteuer (4 %) CHF 684
MwSt-Basis CHF 17’973
MwSt (8,1 %) CHF 1’456

Rückerstattung der
ausländischen MwSt

Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Land kaufen,
können Sie grundsätzlich die MwSt des Kauflandes zurückfordern (20 % in
Frankreich, 19 % in Deutschland, 22 % in Italien). Bei einem
Occasionskauf von Privatperson zu Privatperson ist im Herkunftsland in
der Regel keine MwSt geschuldet.

Kaufland Lokale MwSt Rückerstattbar?
Deutschland 19 % Ja (Neuwagen über Händler)
Frankreich 20 % Ja (Neuwagen über Händler)
Italien 22 % Ja (Neuwagen über Händler)
Occasion zwischen Privatpersonen Keine MwSt Nicht anwendbar

Berechnung der Einfuhrabgaben und MwSt am Schweizer Zoll

4. Die CO₂-Sanktion

Prinzip

Seit 2012 erhebt die Schweiz eine finanzielle
Sanktion
auf Fahrzeuge, deren CO₂-Emissionen das festgelegte
Ziel überschreiten. Diese Sanktion kann einen sehr erheblichen
Betrag
ausmachen, besonders bei Fahrzeugen mit hohen
Emissionen.

Schwellenwerte und Tarife
(2025-2026)

Jahr CO₂-Ziel (Referenz) Tarif pro Gramm Überschreitung
2024 118 g/km ~95 CHF/g
2025 93,6 g/km ~101 CHF/g
2026 ~85 g/km (Schätzung) ~101 CHF/g
2030 49,5 g/km Noch festzulegen

Achtung: Das individuelle Ziel wird anhand des
Fahrzeuggewichts angepasst. Ein schwerer SUV hat ein
höheres Ziel als ein Kleinwagen.

Berechnung der Sanktion

Sanktion = (CO₂-Emissionen des Fahrzeugs - Individuelles Ziel) × Tarif pro Gramm

Konkrete Beispiele (Tarif
2025)

Fahrzeug CO₂-Emissionen Gewicht Individuelles Ziel Überschreitung CO₂-Sanktion
VW Golf 1.5 TSI 120 g/km 1’350 kg ~105 g/km 15 g/km ~CHF 1’515
BMW X3 30d 160 g/km 1’850 kg ~117 g/km 43 g/km ~CHF 4’343
Mercedes AMG C63 220 g/km 1’900 kg ~119 g/km 101 g/km ~CHF 10’201
Tesla Model 3 0 g/km 1’760 kg ~115 g/km 0 g/km CHF 0
Toyota Yaris Hybrid 92 g/km 1’090 kg ~95 g/km 0 g/km CHF 0

Die CO₂-Sanktion ist der unberechenbarste Posten bei
einem Import. Sie kann ein vermeintliches Schnäppchen in ein
Verlustgeschäft verwandeln, insbesondere bei Fahrzeugen mit hohen
Emissionen oder leistungsstarken SUVs.

Wann wird die
CO₂-Sanktion in Rechnung gestellt?

Die Sanktion wird nicht an der Grenze erhoben. Sie
wird nachträglich durch das Bundesamt für Energie (BFE)
berechnet und in Rechnung gestellt, in der Regel einige Wochen nach der
Einfuhr.


5. Weitere Kosten

Verwaltungs- und
technische Gebühren

Posten Kosten
Formular 13.20A (Verzollungsnachweis) CHF 20
MFK (kantonale Fahrzeugprüfung) CHF 50-150
Immatrikulation und Kontrollschilder CHF 50-150 (je nach Kanton)
Transitversicherung (provisorische Schilder) CHF 30-100
Eurotax-Bewertung (optional) CHF 20

Fahrzeugtransport

Transportart Geschätzte Kosten
Selbst fahren (provisorische Schilder) CHF 30-100 (Schilder + Versicherung)
Anhänger / Plateau CHF 200-500
Professioneller Transport CHF 500-1’500

Vollständige
Beispiele: Gesamtkosten einer Einfuhr

Beispiel 1: VW Golf
Occasion aus Deutschland

Posten Betrag
Kaufpreis (EUR 18’000) CHF 17’100
Zollgebühren CHF 189
Automobilsteuer (4 %) CHF 684
MwSt (8,1 %) CHF 1’456
CO₂-Sanktion (120 g/km, ~15 g Überschreitung) CHF 1’515
Formular 13.20A CHF 20
MFK + Immatrikulation CHF 200
Total Abgaben und Gebühren CHF 4’064
Gesamtpreis (Fahrzeug + Abgaben) CHF 21’164

Beispiel 2: BMW X3
Occasion aus Deutschland

Posten Betrag
Kaufpreis (EUR 32’000) CHF 30’400
Zollgebühren CHF 259
Automobilsteuer (4 %) CHF 1’216
MwSt (8,1 %) CHF 2’582
CO₂-Sanktion (160 g/km, ~43 g Überschreitung) CHF 4’343
Formular 13.20A CHF 20
MFK + Immatrikulation CHF 200
Total Abgaben und Gebühren CHF 8’620
Gesamtpreis (Fahrzeug + Abgaben) CHF 39’020

Beispiel 3:
Tesla Model 3 Occasion aus Frankreich

Posten Betrag
Kaufpreis (EUR 25’000) CHF 23’750
Zollgebühren CHF 246
Automobilsteuer (4 %) CHF 950
MwSt (8,1 %) CHF 2’021
CO₂-Sanktion CHF 0
Formular 13.20A CHF 20
MFK + Immatrikulation CHF 200
Total Abgaben und Gebühren CHF 3’437
Gesamtpreis (Fahrzeug + Abgaben) CHF 27’187

Fazit: Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit niedrigen
Emissionen sind beim Import dank der fehlenden CO₂-Sanktion deutlich
vorteilhafter.


Befreiung: das
Umzugsgut-Regime

Wenn Sie in die Schweiz umziehen und Ihr Fahrzeug seit mehr als
6 Monaten besitzen, kann dieses abgabenfrei eingeführt
werden:

Bedingung Anforderung
Besitz des Fahrzeugs Seit mindestens 6 Monaten vor dem Umzug
Persönliche Nutzung Das Fahrzeug muss persönlich genutzt worden sein
Effektiver Umzug Sie müssen Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen
Wiederverkaufsfrist Weiterverkauf innerhalb von 12 Monaten nach der
Einfuhr verboten

Mögliche Ersparnis: Die Befreiung umfasst die
Zollgebühren, die Automobilsteuer (4 %) und die MwSt (8,1 %). Einzig die
CO₂-Sanktion bleibt gegebenenfalls geschuldet.


Die Einfuhrprozedur
Schritt für Schritt

1. Vor dem Kauf

  • Die Gesamtkosten berechnen (Preis + alle Abgaben),
    um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen
  • Die CO₂-Emissionen des genauen Modells überprüfen
    (mögliche Sanktion)
  • Sicherstellen, dass das Fahrzeug in der Schweiz
    homologierbar ist

2. Beim Kauf

  • Die Kaufrechnung oder den Kaufvertrag erhalten
  • Den ausländischen Fahrzeugausweis erhalten
  • Provisorische Kontrollschilder für den Transport
    beantragen (oder einen Transport organisieren)

3. An der Schweizer Grenze

  • Sich beim Zollamt mit dem Fahrzeug und allen
    Dokumenten melden
  • Die Zollgebühren, die
    Automobilsteuer und die MwSt
    bezahlen
  • Das Formular 13.20A erhalten
    (Verzollungsnachweis)

4. Nach der Grenze

  • Das Fahrzeug bei der MFK prüfen lassen (kantonale
    Fahrzeugprüfung)
  • Das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons
    immatrikulieren lassen
  • Eine schweizerische Haftpflichtversicherung
    abschliessen
  • Die definitiven Kontrollschilder erhalten

Nützliche Tools und Rechner

Tool Beschreibung
Importrechner Swiss
Calculator
Schätzt die Gesamtkosten einer Einfuhr (Abgaben + CO₂)
ASTRA
— CO₂-Emissionen
Emissionsdaten nach Modell
BAZG
— Fahrzeugeinfuhr
Offizielle Seite des Schweizer Zolls

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Quellen: BAZG
— Definitive Einfuhr in die Schweiz
, BAZG
— Automobilsteuer
, TCS
— CO₂-Sanktionen bei Direktimporten
, Allianz
— Fahrzeugeinfuhr in die Schweiz
, Zurich
Schweiz — Auto Import


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