Fahrzeugimport in die Schweiz 2026: Ablauf, Kosten und neue Regeln

17 Regles Importation Vehicules Suisse 2026

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Ein Auto im Ausland zu kaufen kann eine erhebliche Ersparnis bedeuten, doch die Importverfahren in die Schweiz werden oft missverstanden. Zwischen Mehrwertsteuer, Automobilsteuer, allfälliger CO2-Sanktion und technischer Prüfung können sich die Kosten summieren. Hier erfahren Sie alles, was Sie über den Fahrzeugimport in die Schweiz 2026 wissen müssen — inklusive der neuesten regulatorischen Änderungen.

Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026


Warum ein Fahrzeug importieren?

Der europäische Automarkt bietet häufig attraktivere Preise als die Schweiz, insbesondere bei Gebrauchtwagen. Je nach Modell können die Einsparungen 10 bis 30 % gegenüber dem Schweizer Preis betragen, selbst nach den Importkosten. Deutschland, Frankreich und Italien sind die beliebtesten Länder für den Import.


Importverfahren Schritt für Schritt

1. Fahrzeugkauf im Ausland

  • Ist der Verkäufer ein mehrwertsteuerpflichtiger Händler (Regelbesteuerung), verlangen Sie eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer für die Ausfuhr: Sie bezahlen die Schweizer MwSt. bei der Einfuhr. Bei einer Privatperson oder einem Fahrzeug mit Differenzbesteuerung ist das nicht möglich
  • Besorgen Sie die Kaufrechnung oder den Kaufvertrag
  • Verlangen Sie den Fahrzeugausweis (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs
  • Verlangen Sie die Übereinstimmungsbescheinigung (COC): Sie vereinfacht die Homologation in der Schweiz. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1) ist nicht nötig: Die Zollabgaben auf Fahrzeuge sind seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben

2. Transport in die Schweiz

  • Sie können das Fahrzeug mit temporären Ausfuhrkennzeichen fahren
  • Das Fahrzeug muss für die Fahrt versichert sein (temporäre Deckung möglich)
  • Fahren Sie direkt zu einem Schweizer Zollamt (nicht alle bearbeiten Fahrzeuge)

3. Zollanmeldung

Bei Ihrer Ankunft am Zollamt müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Kaufrechnung oder Kaufvertrag
  • Ausländischer Fahrzeugausweis (Fahrzeugschein)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC), falls vorhanden
  • e-dec-Anmeldung (elektronische Zollanmeldung)

Die Zahlung der MwSt. und der Automobilsteuer erfolgt direkt am Zollamt, das Ihnen den Prüfungsbericht Form. 13.20 A (CHF 20) ausstellt: den Veranlagungsnachweis, den das Strassenverkehrsamt verlangt. Zollabgaben fallen seit dem 1. Januar 2024 keine mehr an. Sie können auch einen Spediteur oder ein Zollbüro beauftragen.

4. Technische Prüfung und Homologation

Nach der Verzollung muss das Fahrzeug beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorgestellt werden für:

  • Abgasprüfung: nur für Fahrzeuge ohne anerkanntes OBD-System; Benziner ab Euro 3 und Diesel ab Euro 4 sind seit 2013 davon befreit
  • Technische Prüfung (Expertise): Scheinwerfer, Bremsen, Korrosion, Sicherheit
  • Konformitätsprüfung nach Schweizer Normen

Die Kosten für die Expertise variieren zwischen CHF 60 und 200 je nach Kanton.

5. Immatrikulation

Sobald die technische Prüfung bestanden ist, können Sie das Fahrzeug beim kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden und Ihre Schweizer Kontrollschilder erhalten.


Was kostet der Fahrzeugimport in die Schweiz?

Kostenübersicht

Steuer / Gebühr Betrag Gilt für
Zollgebühr CHF 0 — seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben, unabhängig von der Herkunft (kein EUR.1) Alle Fahrzeuge
Mehrwertsteuer 8,1 % des Fahrzeugwerts Alle Fahrzeuge
Automobilsteuer 4 % des Fahrzeugwerts Personenwagen
Zollgutachten CHF 20 Alle Fahrzeuge
CO2-Sanktion CHF 95 pro Gramm über dem individuellen Zielwert (2025-2026) Nur neue oder fast neue Fahrzeuge (siehe unten)
Technische Prüfung CHF 60 — 200 Alle importierten Fahrzeuge
Immatrikulation CHF 50 — 150 (je nach Kanton) Alle Fahrzeuge

Konkretes Beispiel

Für einen Gebrauchtwagen, gekauft für CHF 25 000 in Deutschland (seit mehr als 12 Monaten im Ausland zugelassen, also ohne CO2-Sanktion):

Posten Betrag
Zollgebühr CHF 0 (seit 2024 aufgehoben)
MwSt. (8,1 %) CHF 2 025
Automobilsteuer (4 %) CHF 1 000
Zollgutachten CHF 20
Technische Prüfung ~CHF 100
Immatrikulation ~CHF 100
Gesamtkosten ~CHF 3 245

Die Gesamtkosten des Fahrzeugs belaufen sich somit auf rund CHF 28 245, was Importkosten von 13 % des Kaufpreises entspricht.


Was sich 2025–2026 ändert

Neuer CO2-Zielwert (ab Januar 2025)

Das ist die wichtigste Änderung: Der CO2-Zielwert für Personenwagen wurde am 1. Januar 2025 von 118 g/km auf 93,6 g/km gesenkt — eine Reduktion von über 20 %. Er wird weiter auf 49,5 g/km bis 2030 sinken.

Konkrete Auswirkung: Die Sanktion betrifft nur neue oder fast neue Fahrzeuge — erste Zulassung im Ausland vor weniger als 6 Monaten oder vor weniger als 12 Monaten mit unter 5 000 km auf dem Tacho (Art. 17d CO2-Verordnung). Stösst ein solches Fahrzeug mehr aus als sein individueller Zielwert (berechnet nach dem Leergewicht), bezahlen Sie CHF 95 pro überschrittenem Gramm (Betrag 2025 und 2026), und zwar vor der ersten Zulassung: Das Strassenverkehrsamt verlangt die Bescheinigung des ASTRA. Bei einem Neuwagen mit 150 g/km kann dies mehrere tausend Franken betragen. Occasionen, die seit mehr als 12 Monaten (oder mehr als 6 Monaten und über 5 000 km) im Ausland zugelassen sind, bezahlen keine CO2-Sanktion.

Tipp: Kleinimporteure können die CO2-Emissionen ihres Fahrzeugs an einen Grossimporteur abtreten über eine CO2-Börse, was die Sanktion reduzieren oder sogar aufheben kann. Das ASTRA-Portal ermöglicht die Online-Abwicklung dieses Verfahrens.

Neue Energieetikette (ab Januar 2026)

Die Verordnung über die Energieeffizienz von Personenwagen (EnEV-PW) wurde revidiert. Die Energieeffizienz-Kategorien sind nun strenger und basieren auf dem neuen Zielwert von 93,6 g/km. Der Referenz-Durchschnitt der Emissionen sinkt auf 111 g CO2/km für 2026 (gegenüber 113 g im Jahr 2025).

Auswirkung: Viele Benzin- und Dieselmodelle fallen in niedrigere Effizienzkategorien. Nur Elektrofahrzeuge und die effizientesten Plug-in-Hybride erhalten die Kategorie A.

Euro-7-Norm (ab November 2026)

Die Schweiz, die sich an den europäischen Normen orientiert, wird die Euro-7-Norm ab dem 29. November 2026 für neue Homologationen anwenden. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Abgas-Emissionsgrenzwerte bleiben auf Euro-6d-Niveau
  • Neue Normen für Bremspartikel (Senkung um 27 %)
  • Regulierung des Reifenabriebs (Mikroplastik)
  • Haltbarkeitsanforderungen für Batterien von Elektrofahrzeugen

Für Gebrauchtwagen bleibt die Euro-Norm des Fahrzeugs jene des Datums der Erstzulassung. Ein Euro-6-Fahrzeug kann also weiterhin importiert werden.


EU vs. Nicht-EU: Die Unterschiede

Import aus der Europäischen Union

  • Zollgebühr: keine (seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben)
  • Homologation: Vereinfacht, da die Normen harmonisiert sind
  • Verfahren: Schneller, weniger technische Anpassungen erforderlich

Import aus den USA oder Japan

  • Zollgebühr: ebenfalls keine seit dem 1. Januar 2024 — der Kostenunterschied entsteht durch die technischen Anpassungen
  • Technische Anpassungen oft notwendig: Tacho in km/h, EU-konforme Scheinwerfer, Reflektoren, Nebelscheinwerfer
  • Verlust der Herstellergarantie
  • Spezielle Versicherung für Neufahrzeuge erforderlich

Grundsätzlich ist der Import aus der EU deutlich einfacher und günstiger.


Welche praktischen Tipps helfen beim Import?

  1. Rechnen Sie vor dem Kauf: Nutzen Sie einen Online-Rechner wie swiss-calculator.ch für eine Schätzung der Gesamtkosten
  2. Prüfen Sie das Datum der Erstzulassung und die CO2-Emissionen vor dem Kauf: Nach mehr als 12 Monaten (oder 6 Monaten und 5 000 km) fällt keine CO2-Sanktion an
  3. Verlangen Sie immer die Übereinstimmungsbescheinigung (COC): Sie erspart zusätzliche Abklärungen bei der MFK
  4. Kontaktieren Sie das kantonale Strassenverkehrsamt vor dem Import, um die erforderlichen Dokumente und Prüfungen in Ihrem Kanton zu erfahren
  5. Vergleichen Sie mit dem Schweizer Markt: Auf Motoro finden Sie Gebrauchtwagen in der Schweiz — ohne Importkosten

  6. Wie finden Sie ein Fahrzeug ohne Importaufwand?

    Bevor Sie importieren, prüfen Sie zuerst die verfügbaren Angebote in der Schweiz. Auf Motoro ist das Inserieren 100 % kostenlos und Sie finden Fahrzeuge von Privatpersonen mit einem Echtzeit-Chat für direkte Verhandlungen.

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    Quellen: BAZG — Definitive Einfuhr eines Personenwagens (Automobilsteuer 4 %, MwSt. 8,1 %, Form. 13.20 A), BAZG — Aufhebung der Industriezölle per 1.1.2024, BFE — CO2-Vorschriften Personenwagen (importierte Fahrzeuge, Art. 17d), BFE — FAQ CO2-Sanktion (CHF 95/g), SCAN Neuenburg — Importierte Fahrzeuge (CO2-Bescheinigung, 13.20 A), Allianz — Import-Guide, AGVS — Energieetikette 2026, AutoScout24 — Auto importieren