Der Anhänger ist für viele Schweizer ein unverzichtbares Hilfsmittel: Umzüge, Materialtransport, Boot- oder Motorradtransport, landwirtschaftliche Arbeiten. Der Gebrauchtmarkt bietet eine grosse Auswahl zu deutlich günstigeren Preisen als Neuware. Dieser Ratgeber behandelt die praktischen, technischen und rechtlichen Aspekte beim Kauf eines gebrauchten Anhängers in der Schweiz.
Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026
Verfügbare Anhängertypen
Plattformanhänger (offen)
Die vielseitigsten und am häufigsten anzutreffenden Anhänger. Ideal für den Transport von Materialien, Möbeln oder Geräten. Erhältlich als Einachser (bis 750 kg) oder Tandemachser (bis 3 500 kg). Gebrauchtpreise: 500 bis 3 000 CHF je nach Grösse und Zustand.
Planenanhänger und Kofferanhänger
Schützen die Ladung vor Witterung. Geschlossene Kofferanhänger eignen sich besonders für den Transport empfindlicher Waren. Gebrauchtpreise: 1 000 bis 5 000 CHF.
Autotransportanhänger und Motorradanhänger
Speziell für den Fahrzeugtransport konzipiert. Autotransportanhänger haben ein zGG von 1 500 bis 3 000 kg und verfügen über Auffahrrampen. Gebrauchtpreise: 2 000 bis 6 000 CHF. Motorradanhänger sind kompakter, ab 800 CHF gebraucht.
Bootstrailer
Mit Rollen oder Auflagen speziell für die Aufnahme des Bootsrumpfes konstruiert. Die Wahl richtet sich nach Gewicht und Länge des Bootes. Gebrauchtpreise: 1 000 bis 4 000 CHF.
Bauanhänger und Kipper
Für Bau- und Landwirtschaftsprofis. Kippermodelle erleichtern das Entladen von Schüttgut. Gebrauchtpreise: 2 000 bis 8 000 CHF.
Welchen Führerschein braucht man zum Ziehen eines Anhängers in der Schweiz?
Der Führerausweis der Kategorie B erlaubt das Mitführen eines Anhängers mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg ohne Bedingung. Bei mehr als 750 kg darf das Gesamtgewicht der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3 500 kg nicht überschreiten (VZV, Art. 3). Übersteigt die Kombination 3 500 kg, ist der Führerausweis BE erforderlich; er wird nach einer praktischen Prüfung mit Anhänger erteilt (den in der EU bekannten «Code 96» gibt es in der Schweiz nicht). Die Kategorien C1E und CE hängen nicht von einer Gewichtsgrenze der Kombination ab, sondern vom Zugfahrzeug: C1E = Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 (3 500 bis 7 500 kg) mit Anhänger über 750 kg (Kombination bis 12 000 kg), CE = Zugfahrzeug der Kategorie C (über 3 500 kg) mit Anhänger über 750 kg.
Wie schnell darf man mit Anhänger fahren?
Mit Anhänger gilt auf allen Strassen, auch auf Autobahnen, eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (VRV, Art. 5). Seit dem 1. Januar 2021 darf ein leichtes Motorfahrzeug mit einem Anhänger bis 3 500 kg auf Autobahnen und Autostrassen 100 km/h fahren, wenn die Kombination dafür zugelassen ist: Anhängelast des Herstellers eingehalten, Typengenehmigung mit 100-km/h-Tauglichkeit und entsprechender Eintrag im Fahrzeugausweis. Ohne diesen Eintrag bleibt es bei 80 km/h.
Welche Punkte sollte man vor dem Kauf eines gebrauchten Anhängers prüfen?
Die Inspektion eines gebrauchten Anhängers muss mehrere wesentliche Aspekte abdecken. Das Chassis ist das zentrale Strukturelement: Suchen Sie nach Korrosionsspuren, Schweissrissen oder Verformungen. Prüfen Sie den Zustand der Achsen und der Federung, indem Sie den Anhänger auf den Rädern federn lassen. Die Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen und dürfen keine seitlichen Risse zeigen.
Das Bremssystem (falls vorhanden) muss getestet werden: Anhänger mit einem zGG über 750 kg müssen mit Bremsen ausgestattet sein. Prüfen Sie die Funktion der Auflaufbremse und der Bremsseile. Die Beleuchtung (Rücklichter, Blinker, Bremslichter, Kennzeichenbeleuchtung) muss vollständig funktionieren.
Überprüfen Sie auch die Anhängerkupplung: Die Kugelkopfaufnahme darf keinen übermässigen Verschleiss aufweisen. Der Boden muss stabil sein, ohne Fäulnis oder Durchbrüche.
Muss ein Anhänger in der Schweiz zur MFK?
Das hängt vom Gesamtgewicht ab, und die Regel ist eidgenössisch (VTS, Art. 33). Anhänger über 750 kg kommen erstmals 5 Jahre (spätestens 6 Jahre) nach der ersten Inverkehrsetzung zur MFK, dann 3 Jahre später und anschliessend alle 2 Jahre – derselbe Rhythmus wie bei Personenwagen. Anhänger bis 750 kg sind in der ganzen Schweiz von der periodischen Prüfung befreit, nicht nur in einigen Kantonen. Sachentransportanhänger über 3,5 t haben einen engeren Rhythmus: 2 Jahre, dann 2 Jahre, dann jährlich. Beim Kauf eines Anhängers über 750 kg stellen Sie sicher, dass die MFK aktuell ist; zur Prüfung muss der Anhänger zu mindestens 75 % seines Gesamtgewichts beladen sein.
Vorschriften und Zulassung
Wie lässt man einen gebrauchten Anhänger in der Schweiz zu?
Der Käufer muss die Halterwechsel beim kantonalen Strassenverkehrsamt vornehmen. Benötigte Dokumente sind: der Fahrzeugausweis des Anhängers, der Kaufvertrag und ein Ausweis. Ein Versicherungsnachweis ist für einen gewöhnlichen Anhänger nicht nötig: Er ist über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs gedeckt (Ausnahmen: Anhänger für den Personentransport oder für Gefahrgut). Bei importierten Anhängern sind Verzollung und eventuell eine Homologation notwendig.
Wechselschilder sind im Bundesrecht vorgesehen (VVV, Art. 13) und werden von allen Strassenverkehrsämtern ausgegeben: Dasselbe Kontrollschild kann für mehrere Anhänger desselben Halters mit Standort im selben Kanton verwendet werden, ohne Gewichtsgrenze und ohne Beschränkung auf ungebremste Anhänger (die Begrenzung auf zwei Fahrzeuge pro Schildersatz gilt für Anhänger nicht). Jeder Anhänger behält seinen eigenen Fahrzeugausweis und wird separat geprüft.
Kauftipps
Wo findet man einen gebrauchten Anhänger in der Schweiz?
Motoro.ch listet gebrauchte Anhänger in der ganzen Schweiz mit Filtern nach Typ, zGG, Preis und Standort. Anhänger finden Sie auch bei Nutzfahrzeughändlern, Baumärkten (für leichte Modelle) und bei landwirtschaftlichen Versteigerungen.
Vergleichen Sie die Preise ähnlicher Anhänger, um den fairen Preis einzuschätzen. Ein gut gewarteter Anhänger mit MFK-Historie ist immer mehr wert als ein Modell ohne Papiere. Bevorzugen Sie bekannte Marken wie Humbaur, Brenderup, Böckmann, Saris oder Pongratz wegen ihrer Langlebigkeit und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Quellen: Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art. 3, Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 5, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 33, Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), Art. 13, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern – Anhänger
