Förderung Elektrofahrzeuge Schweiz 2026: vollständiger Ratgeber nach Kanton

In der Schweiz gibt es keine nationale Kaufprämie für Elektrofahrzeuge wie in Frankreich oder Deutschland. Die Förderung ist kantonal und kommunal: Reduktionen der Motorfahrzeugsteuer, eine Kaufprämie im Tessin und Beiträge für Ladeinfrastruktur. Dieser Ratgeber fasst die 2026 geltenden Förderungen zusammen, geprüft auf den offiziellen Websites und im TCS-Vergleich (Februar 2026). Wenn Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen möchten, sehen Sie sich unsere Auswahl an Elektrofahrzeugen aus zweiter Hand in der Schweiz an.

Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026

Kurz gesagt : keine Bundesprämie; Automobilsteuer von 4 % seit 2024 auch für Elektroautos; vollständige kantonale Befreiung nur in Zürich, Glarus und Solothurn (bis Ende 2026 für die beiden letzten); Rabatte von 50 bis 90 % in rund zehn Kantonen, nichts in sechs; Kaufprämie von CHF 4 000 nur im Tessin; Ladestations-Beiträge vor allem für Mehrfamilienhäuser (CHF 200 bis 800 pro Platz je nach Kanton). Die Steuer im Detail nach Kanton finden Sie in unserem Vergleich der Motorfahrzeugsteuer 2026.

Förderung des Bundes (nationale Ebene)

Auf Bundesebene gibt es keine direkte Förderung. Das tut der Bund für die Elektromobilität – und das nicht:

  • Keine Kaufprämie des Bundes. Anders als Frankreich oder Deutschland zahlt die Schweiz keine eidgenössische Prämie für den Kauf eines Elektroautos; der Bund beschränkt sich auf eine Koordinationsrolle (BFE).
  • Automobilsteuer des Bundes von 4 %: Elektroautos unterliegen ihr seit dem 1. Januar 2024 wie Verbrenner (BAZG).
  • Mineralölsteuer: Strom ist nicht belastet, während Benzin 76,82 Rp./L (45,30 Rp. Steuer + 31,52 Rp. Zuschlag) und Diesel 79,57 Rp./L tragen (BAZG, Tabelle T 4.2, Juli 2026). Bei 15 000 km und 7 L/100 km sind das rund CHF 800 pro Jahr, die ein Elektroauto-Fahrer nicht bezahlt.
  • Ersatzabgabe ab 2030: Um diese Einnahmen zu ersetzen, hat der Bundesrat (Vernehmlassung 26.9.2025 – 9.1.2026) eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge vorgeschlagen – entweder pro Kilometer (rund 5,4 Rp./km für ein Auto) oder auf dem Ladestrom (22,8 Rp./kWh). Sie erfordert eine Verfassungsänderung und eine Volksabstimmung (ASTRA).

Steuerreduktionen nach Kanton (Motorfahrzeugsteuer)

Ladestation Elektrofahrzeug Förderung Schweiz

Die Motorfahrzeugsteuer unterscheidet sich stark von Kanton zu Kanton: Gemäss TCS zahlt ein neuer Tesla Model Y Performance 2026 zwischen CHF 0 (GL, SO, ZH) und CHF 921 (FR) pro Jahr. Hier der Vorteil für rein elektrische Autos in jedem Kanton und die angekündigten Änderungen:

Kanton Vorteil für Elektroautos (2026) Angekündigte Entwicklung
Aargau (AG) Kein Bonus, aber dauerhafte technische Korrektur: −20 % beim Gewicht, −30 % bei der Leistung Neues Modell seit 1.1.2026 in Kraft
Appenzell Innerrhoden (AI) Kein Rabatt Keine angekündigt
Appenzell Ausserrhoden (AR) Kein Rabatt Keine angekündigt
Bern (BE) Reduzierter Tarif für E-Autos (CHF 120 statt 240 für die ersten 1 000 kg) + 60 % Rabatt im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 Folgejahren (Etikette A: 40 %, B: 20 %) Keine Revision publiziert
Basel-Landschaft (BL) Allgemeiner CO₂-Bonus von max. CHF 300/Jahr (< 125 g WLTP, also alle E-Autos) im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 Folgejahren Revision (Bonus CHF 450) 2024 vom Landrat zurückgewiesen; beim Kanton zu bestätigen
Basel-Stadt (BS) E-Autos nur nach Leergewicht besteuert, mit 50 % Rabatt (max. 10 Jahre), solange der E-Auto-Anteil am Bestand < 5 % ist; Schwelle Ende 2025 überschritten, Rabatt voraussichtlich bis Ende 2026 Neue Steuer frühestens 2030; Rabatt ab 2027 beim Kanton zu bestätigen
Freiburg (FR) −30 % für Elektro/Wasserstoff, kumulierbar mit −30 % für Etikette A (bis −60 %), dauerhaft Vorentwurf 2027: dauerhaft −50 % für E-Autos, Wegfall des Etiketten-A-Rabatts
Genf (GE) Keine Befreiung mehr seit 1.1.2025; E-Autos nach Leergewicht besteuert (0 bis 1 400 kg, bis CHF 1 400 über 2 600 kg) Motion des Grossen Rates (9.2026) verlangt eine Revision; Gesetzesentwurf erwartet
Glarus (GL) Vollständige Befreiung, unbefristet Neues Gesetz (Landsgemeinde 3.5.2026): ab 1.1.2027 Gewicht + Leistung, Ende der Befreiung, 25 % Rabatt 2027–2030
Graubünden (GR) 80 % Rabatt auf die Gewichtssteuer, unbefristet Neues Gesetz vom April 2026: ab 2027 E-Auto-Rabatt noch 60 % (bis Ende 2034); Referendumsfrist zu bestätigen
Jura (JU) 20 % Rabatt für rein elektrische Autos, vom 1.7.2024 bis 30.6.2027 Ende des Rabatts am 30.6.2027 (keine Verlängerung angekündigt)
Luzern (LU) Dauerhafter Abzug von 20 % + Bonus von 80 % im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 4 Folgejahren (Etikette A oder B) Keine Änderung für Personenwagen
Neuenburg (NE) E-Autos zahlen das Minimum von CHF 250/Jahr, dauerhaft Korrekturfaktor 2026 angepasst (266 → 253)
Nidwalden (NW) 100 % Befreiung während 36 Monaten (Etikette A bei der ersten Inverkehrsetzung), danach auf 25 % reduziert (−75 %), unbefristet Motion (2023) zur Aufhebung der 36-Monate-Befreiung; Gesetz unverändert; beim Kanton zu bestätigen
Obwalden (OW) Pauschale von CHF 125/Jahr, dauerhaft Keine Revision publiziert
St. Gallen (SG) Keine E-Auto-Befreiung mehr (nur 2024–2025); Bonus Etikette A −50 % / B −25 % im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 Folgejahren Neues Regime seit 1.1.2026 in Kraft
Schaffhausen (SH) Kein Rabatt; E-Autos: CHF 120 bis 30 kW + CHF 3 je 5 kW Revision am 9.2.2025 an der Urne abgelehnt; kein neues Projekt
Solothurn (SO) Vollständige Befreiung rein elektrischer Fahrzeuge Revidiertes Gesetz vom 6.5.2026: ab 1.1.2027 Gewicht + Leistung, E-Autos nur nach Gewicht besteuert (Ende der Befreiung)
Schwyz (SZ) Kein Vorteil (leistungsstarke E-Autos zahlen mehr als ein Verbrenner) Revision am 22.10.2023 an der Urne abgelehnt; kein neues Projekt
Thurgau (TG) Nominalsteuer von CHF 96/Jahr; CHF 48/Jahr mit Etikette A im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 4 Folgejahren Keine angekündigt
Tessin (TI) Kein separater Rabatt: dauerhafter Vorteil über den Koeffizienten 0,2. Kantonale Kaufprämie von CHF 4 000 für einen neuen rein elektrischen Personenwagen bei Ausserverkehrsetzung eines Verbrenners (Kredit bis zur Erschöpfung) Keine Änderung der Formel angekündigt
Uri (UR) Steuer auf zwei Drittel reduziert (ein Drittel Rabatt), dauerhaft Erhöhung um mindestens 10 % vom Landrat 2025 beschlossen, Referendum ergriffen; beim Kanton zu bestätigen
Waadt (VD) Neue E-Autos ab 1.1.2024: 24 Monate befreit, danach dauerhaft 90 % Rabatt Motion 2026 angenommen, Malus wieder auf 25 % zu begrenzen (frühestens 2027)
Wallis (VS) Kein Öko-Bonus seit 2016; Obergrenze von CHF 160 für E-Autos seit 1.1.2025 aufgehoben Befristetes Dekret, definitives Gesetz folgt
Zug (ZG) Gewichtssteuer um 50 % reduziert, unbefristet Revidiertes Gesetz (Gewicht + Leistung, Bonus auf 4 Jahre befristet) ab 1.1.2027; Parameter zu bestätigen
Zürich (ZH) Vollständige Befreiung, unbefristet Parlamentarische Initiative (2025) für eine Gewichtssteuer auf E-Autos; in der Kommission, Horizont etwa 2028

Kantone ohne Steuervorteil für Elektroautos: Appenzell Innerrhoden (AI), Appenzell Ausserrhoden (AR), Genf (GE), Schaffhausen (SH), Schwyz (SZ), Wallis (VS). In Genf endete die Befreiung am 1. Januar 2025, in St. Gallen am 1. Januar 2026 (es bleibt ein Bonus für Etikette A/B).

Förderung von Ladestationen

Rund fünfzehn Kantone fördern Ladeinfrastruktur, aber selten die private Wallbox: Die Programme zielen auf Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und bidirektionale Ladestationen. Stand Februar 2026 (TCS-Broschüre nach energiefranken.ch; kantonale Websites für Waadt, Bern und Genf):

Kanton Art der Förderung und Betrag
Zürich (ZH) CHF 500 pro Parkplatz (CHF 300 ab dem 16.) für die Basisinfrastruktur, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser; CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation
Bern (BE) CHF 250 pro erschlossenen Parkplatz in bestehenden nicht-öffentlichen Einstellhallen (min. 10 Plätze, max. 35 % der Kosten); CHF 3 000 pro bidirektionale Ladestation; Stadt Bern: ewb zahlt zusätzlich CHF 300 pro Ladestation
Waadt (VD) Seit 1.5.2025: private Einzel-Ladestationen werden nicht mehr gefördert; Mehrfamilienhäuser und Unternehmen: CHF 200 bis 400 pro vorgerüsteten Parkplatz (max. 50 % der Kosten); öffentliche Ladestationen: CHF 2 000 pro Station und CHF 2 000 pro Platz
Genf (GE) Nur Mehrfamilienhäuser: Vorrüstung CHF 500 / 300 / 250 pro Platz (degressiv, max. 50 %, max. CHF 20 000 pro Parking); gemeinsam genutzte Ladestationen max. CHF 2 000 pro Station; gleichzeitig installierte Einzelstationen max. CHF 1 000
Basel-Stadt (BS) 60 % der anrechenbaren Kosten: max. CHF 1 300 pro Ladepunkt (privates Parking), CHF 3 500 (öffentliches Parking)
Luzern (LU) Bestehende Mehrfamilienhäuser: CHF 350 pro Platz (1–10), 200 (11–50), 100 darüber; CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation
Graubünden (GR) CHF 400 pro Parkplatz (Basisinfrastruktur C1); CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation
Appenzell Ausserrhoden (AR) CHF 400 pro Parkplatz in bestehenden Gebäuden mit mindestens 3 Wohnungen
Neuenburg (NE) Pauschale CHF 800 pro gemeinsam genutzte Ladestation
Obwalden (OW) Pauschale CHF 2 000 pro Hausanschluss
St. Gallen (SG) CHF 300 pro Platz (Zuleitung) + CHF 800 pro Platz mit betriebsbereiter Ladestation, nur bestehende Gebäude
Schaffhausen (SH) CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation mit Photovoltaik; 25 % der Anschlusskosten in Mehrfamilienhäusern
Thurgau (TG) CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation mit Solaranlage; 15 % der Anschlusskosten in Mietliegenschaften
Tessin (TI) Arbeitgeber: CHF 500 pro Ladestation (CHF 1 200 mit Lastmanagement), CHF 4 000 pro bidirektionale Station
Uri (UR) Pauschale CHF 2 000 pro Heimladestation (ab 10 ausgerüsteten Plätzen); CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation

Kein kantonales Programm (kommunale Beiträge oder solche von Energieversorgern möglich): AG, AI, BL, FR, GL, JU, NW, SO, SZ, VS, ZG.

Wo suchen: energiefranken.ch ist die Suchmaschine von EnergieSchweiz, die alle kantonalen und kommunalen Programme auflistet – sie zahlt selbst keine Beiträge. Die Förderkarte von Swiss eMobility bietet denselben Dienst für die Elektromobilität.

Elektrofahrzeug beim Laden kantonale Förderung

Kaufprämien: Tessin und Gemeinden

Das Tessin ist der einzige Kanton mit einer Kaufprämie: CHF 4 000 für einen neuen rein elektrischen Personenwagen (CHF 2 000 für einen Hybrid), sofern ein alter Verbrenner (Emissionscode B04 oder tiefer), seit mindestens zwei Jahren gehalten, ausser Verkehr gesetzt wird, der Kauf bei einem Tessiner Händler erfolgt und die Prämie 50 % des Preises nicht übersteigt; der Kredit von CHF 11 Millionen gilt bis zur Erschöpfung (Kanton Tessin). Anderswo sind Kaufprämien kommunal oder stammen von Energieversorgern, oft befristet und mit begrenztem Budget.

Zum Vergleich: Deutschland hat für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026 wieder eine Bundesprämie eingeführt: 3 000 bis 6 000 € je nach Haushaltseinkommen (Grenze 80 000 €) (Bundesregierung); Frankreich zahlt die Prämie «coup de pouce véhicules particuliers électriques»: 3 500, 4 700 oder 5 700 € je nach Einkommen, plus 1 200 bis 2 000 € für eine europäische Batterie, für einen Neuwagen unter 47 000 € (service-public.fr).

Viele Gemeinden und Energieversorger ergänzen mit eigenen Beiträgen (Ladestationen in Sammelgaragen, punktuelle Prämien). Beträge und Bedingungen ändern sich oft: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie kaufen oder installieren.

Berechnung der Gesamtersparnis über 5 Jahre

Beispiel für ein Elektroauto der Mittelklasse: Steuer gemäss TCS 2026 (Škoda Octavia 2.0 TSI Benzin gegen Tesla Model Y Performance), Energie und Wartung gemäss unserem Artikel zu den Gesamtkosten: Elektroauto vs Verbrenner in der Schweiz (15 000 km/Jahr, Laden zu Hause). Günstiger Kanton: Zürich (Befreiung); neutraler Kanton: Schaffhausen (kein Bonus, E-Auto nach Leistung besteuert):

Sparposten Günstiger Kanton (ZH) Neutraler Kanton (SH)
Motorfahrzeugsteuer (5 Jahre) + CHF 1 690 (CHF 338 × 5 vs 0) − CHF 210 (CHF 264 vs 306 pro Jahr)
Energieersparnis vs Benzin CHF 5 700 CHF 5 700
Wartungsersparnis CHF 2 500 CHF 2 500
Förderung Ladestation (Basisinfrastruktur) CHF 500 (pro Platz) CHF 0
Total Ersparnis 5 Jahre CHF 10 390 CHF 7 990

Der wichtigste Hebel bleibt die Energie, überall verfügbar; die kantonale Steuer macht den Unterschied zwischen einem Kanton, der befreit, und einem, der das Elektroauto stärker besteuert als einen Verbrenner (Genf, Schwyz, Aargau bei schweren oder starken Modellen).

Tipps, um Ihre Förderung zu maximieren

  1. Prüfen Sie die Dauer des kantonalen Bonus: In Bern, Luzern, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau oder der Waadt hängt er vom Datum der ersten Inverkehrsetzung ab – nicht von Ihrem Kaufdatum.
  2. Beantragen Sie vor der Installation: Die meisten Ladestations-Beiträge müssen vor Baubeginn beantragt werden, oft nur für bestehende Gebäude.
  3. Konsultieren Sie energiefranken.ch: Die Suchmaschine von EnergieSchweiz listet alle kantonalen und kommunalen Förderungen auf (sie zahlt selbst nichts aus).
  4. Bündeln Sie die Anträge: Im Stockwerkeigentum gilt die Förderung für die Vorrüstung mehrerer Plätze (Waadt, Genf, Bern, Zürich …), nicht für eine einzelne Ladestation.
  5. Wählen Sie ein zuverlässiges Modell: Lesen Sie unser Zuverlässigkeitsranking der Autos 2026 vor dem Kauf.
  6. Kaufen Sie Occasion auf Motoro: Auch ohne Kaufprämie bietet ein gebrauchtes E-Auto das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Verfolgen Sie die Trends mit unserem Preisbarometer für Gebrauchtwagen in der Schweiz auf motoro.ch.

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Gibt es in der Schweiz eine Kaufprämie für Elektroautos?

Nicht auf Bundesebene: Die Schweiz zahlt 2026 keine nationale Prämie, anders als Frankreich (3 500 bis 5 700 € je nach Einkommen) oder Deutschland (3 000 bis 6 000 € für Erstzulassungen seit dem 1. Januar 2026). Der einzige Bundesvorteil ist indirekt: Strom unterliegt nicht der Mineralölsteuer (76,82 Rp./L auf Benzin), was bei 15 000 km rund CHF 800 pro Jahr ausmacht. Ein einziger Kanton zahlt eine Kaufprämie: das Tessin (CHF 4 000 bei Ausserverkehrsetzung eines alten Verbrenners). Die übrigen Förderungen sind Reduktionen der kantonalen Steuer und Beiträge für Ladestationen.

Welche Kantone bieten die besten Vorteile für Elektroautos?

2026 befreien Zürich, Glarus und Solothurn Elektroautos vollständig (Glarus und Solothurn nur noch bis 31. Dezember 2026). Es folgen Nidwalden (0 während 36 Monaten, dann −75 %), Waadt (0 während 24 Monaten, dann −90 %), Graubünden (−80 %), Luzern (Bonus 80 % während 5 Jahren), Bern (−60 % während 4 Jahren) und die Pauschalen von Obwalden (CHF 125), Thurgau (CHF 96) und Neuenburg (CHF 250). Am ungünstigsten: Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Schaffhausen, Schwyz, Wallis und Genf – ohne jeden Vorteil.

Gibt es in der Schweiz Beiträge für die Installation einer Ladestation?

Ja, in rund fünfzehn Kantonen, aber vor allem für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen. Die Waadt zahlt CHF 200 bis 400 pro vorgerüsteten Platz (max. 50 %) und fördert private Einzelstationen seit dem 1. Mai 2025 nicht mehr; die CHF 2 000 pro Station betreffen öffentliches Laden. Bern zahlt CHF 250 pro Platz (min. 10 Plätze) und CHF 3 000 pro bidirektionale Station; ewb legt in der Stadt Bern CHF 300 pro Station dazu. Genf fördert die Vorrüstung von Mehrfamilienhäusern (CHF 250 bis 500 pro Platz) und gemeinsam genutzte Stationen (max. CHF 2 000). Zürich zahlt CHF 500 pro Platz. Prüfen Sie energiefranken.ch und die Karte von Swiss eMobility für Ihre Gemeinde.

Wie viel spart man in der Schweiz mit einem Elektroauto dank der Förderung?

Über 5 Jahre rund CHF 8 000 in einem Kanton ohne Vorteil (Schaffhausen) und CHF 10 400 in einem Kanton mit Befreiung (Zürich), bei 15 000 km pro Jahr und Laden zu Hause: CHF 5 700 Energie, CHF 2 500 Wartung, bis CHF 1 690 Steuer und CHF 500 Ladestations-Beitrag. Der Haupthebel ist die Energie; die kantonale Steuer kann in Kantonen, die Gewicht oder Leistung besteuern (Genf, Schwyz), auch gegen das Elektroauto ausfallen.

Werden die Vorteile für Elektrofahrzeuge in der Schweiz abnehmen?

Ja, der Trend ist klar. Der Bund hat Elektroautos 2024 der 4 %-Steuer unterstellt und bereitet für 2030 eine Ersatzabgabe vor (rund 5,4 Rp./km oder 22,8 Rp./kWh, Volksabstimmung nötig). Genf hat seine Befreiung 2025 abgeschafft, St. Gallen 2026; Glarus und Solothurn heben sie am 1. Januar 2027 auf, Graubünden senkt seinen Rabatt 2027 von 80 auf 60 %, der Jura beendet seinen Rabatt am 30. Juni 2027 und Zürich prüft eine Gewichtssteuer. Die Kantone kompensieren die Einnahmeverluste mit technologieneutralen Steuern «Gewicht + Leistung».

Quellen : TCS — Motorfahrzeugsteuer: Kantonsvergleich (Februar 2026), TCS — Impôts et subventions des véhicules à moteur en Suisse, PDF (28.02.2026), BFE — Finanzielle Vorteile für effiziente Fahrzeuge, BAZG — Automobilsteuer (4 %), BAZG — Fiskalische Belastung der Treibstoffe, T 4.2 (Juli 2026), ASTRA — Abgabe auf Elektrofahrzeuge (Vernehmlassung), Kanton Tessin — Incentivi mobilità elettrica, Kanton Waadt — Mobilité électrique (Ladestations-Förderung), Kanton Bern — Leitfaden Förderprogramm (WEU, 2026), ewb — Förderprogramm Ladeinfrastruktur, Kanton Genf — Subventions électromobilité, Kanton Genf — Nouvel impôt 2025, Kanton St. Gallen — Motorfahrzeugabgabe 2026, Kanton Waadt — Taxe sur les véhicules, Kanton Bern — Fahrzeugsteuer, Kanton Luzern — Verkehrssteuer, Kanton Zürich — Verkehrsabgabe Elektrofahrzeuge, Kanton Glarus — Landsgemeinde 3.5.2026, Kanton Solothurn — Motorfahrzeugsteuer, Kanton Graubünden — Medienmitteilung 2026, Bundesregierung — E-Auto-Förderprogramm 2026, service-public.fr — Prime coup de pouce véhicules électriques, energiefranken.ch, Swiss eMobility — Förderkarte