Fahrzeug aus der Schweiz exportieren: Der komplette Ratgeber

Von Dély Allan · Veröffentlicht am 1. Mai 2026 ·
Motoro.ch

Sie verlassen die Schweiz, verkaufen Ihr Fahrzeug an einen
ausländischen Käufer oder möchten Ihr Auto oder Motorrad dauerhaft ins
Ausland überführen? Der Export eines Fahrzeugs aus der Schweiz erfordert
mehrere administrative und zollrechtliche Schritte. Dieser Ratgeber
erklärt Ihnen alles Schritt für Schritt.

Fahrzeug aus der Schweiz exportieren – Ratgeber

Definitiver
Export vs. vorübergehende Nutzung im Ausland: Was ist der
Unterschied?

Zunächst müssen zwei sehr unterschiedliche Situationen unterschieden
werden:

Definitiver Export

Das Fahrzeug verlässt die Schweiz dauerhaft. Sie müssen es beim Zoll
anmelden und Ihre Schweizer Zulassung aufheben.

Typische Fälle: – Sie ziehen ins Ausland und nehmen
Ihr Fahrzeug mit – Sie verkaufen Ihr Fahrzeug an einen Käufer in der EU
oder anderswo – Sie überführen ein Fahrzeug an eine Niederlassung im
Ausland

Vorübergehende Nutzung im
Ausland

Ihr Fahrzeug bleibt in der Schweiz zugelassen und Sie reisen
lediglich ins Ausland. In diesem Fall sind keine
Zollformalitäten erforderlich
, solange Ihre Schweizer
Kontrollschilder gültig sind. Sie können die Grenze frei überqueren.

Achtung: Bei der Wiedereinfuhr müssen alle im
Ausland durchgeführten Reparatur-, Umbau- oder Veredelungsarbeiten beim
Schweizer Zoll deklariert werden. Es können Zollabgaben und
Mehrwertsteuer auf die durchgeführten Arbeiten anfallen.


Die Schritte
für einen definitiven Fahrzeugexport

Schritt
1: Zulassung beim Strassenverkehrsamt aufheben

Gehen Sie zum kantonalen Strassenverkehrsamt (StVA),
um:

  • Ihre Kontrollschilder zurückzugeben (oder zu
    hinterlegen, falls Sie ein anderes Fahrzeug einlösen möchten)
  • Den annullierten Fahrzeugausweis zurückzuerhalten
    Sie benötigen ihn beim Zoll
  • Die Haftpflichtversicherung zu kündigen (die
    Schilderrückgabe löst in den meisten Kantonen automatisch die Kündigung
    aus)

Mitzubringende Unterlagen:
Original-Fahrzeugausweis – Kontrollschilder – Identitätsausweis

Gut zu wissen: Solange Sie Schweizer
Kontrollschilder besitzen, bleiben Sie versicherungspflichtig, müssen
die kantonale Motorfahrzeugsteuer bezahlen und sind an die periodischen
Fahrzeugprüfungen (MFK) gebunden. Heben Sie die Zulassung vor dem Export
auf, um unnötige Kosten zu vermeiden.


Schritt
2: Ausfuhrkontrollschilder besorgen (falls nötig)

Wenn das Fahrzeug auf eigener Achse ins Ausland überführt werden
soll, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Option A:
Ausfuhrkontrollschilder (Transitschilder)

  • Beantragen Sie provisorische
    Ausfuhrkontrollschilder
    beim Strassenverkehrsamt des Kantons,
    in dem sich das Fahrzeug befindet
  • Diese Schilder sind maximal 35 Tage gültig
  • Eine temporäre Haftpflichtversicherung ist
    inbegriffen oder muss separat abgeschlossen werden
  • Kosten: ca. CHF 50 bis 150, je nach Kanton und
    Dauer

Option B: Transport auf
einem Anhänger

  • Das Fahrzeug wird auf einen Plateauanhänger oder Transportfahrzeug
    verladen
  • Keine Ausfuhrkontrollschilder nötig
  • Empfohlen für nicht fahrbereite oder verunfallte Fahrzeuge
Option Geschätzte Kosten Dauer Ideal für
Ausfuhrkontrollschilder CHF 50-150 Bis zu 35 Tage Fahrbereites Fahrzeug
Plateau-Transport CHF 300-1’500 (je nach Distanz) 1-5 Tage Nicht fahrbereites Fahrzeug, lange Strecke
Fahrt mit Schweizer Schildern CHF 0 (aber Risiken) N/A Nicht empfohlen — Schilder werden annulliert

Zollverfahren und Dokumente beim Fahrzeugexport

Schritt 3:
Zollanmeldung bei der Ausreise aus der Schweiz

Der definitive Export eines Fahrzeugs muss bei einer für
Handelswaren zuständigen Zollstelle
angemeldet werden. Achtung:
Nicht alle Grenzübergänge bearbeiten Fahrzeugexporte.

Beim Zoll vorzulegende Dokumente: – Fahrzeugausweis
(auch wenn annulliert) – Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte) –
Kaufvertrag (falls das Fahrzeug verkauft wurde) – Ursprungsnachweis des
Fahrzeugs (falls für eine präferenzielle Einfuhr im Zielland
verlangt)

Elektronische Zollanmeldung (e-dec): Die
Zollanmeldung erfolgt über das System e-dec des
Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Sie können: – Die
Anmeldung selbst über die kostenlose Web-Applikation des BAZG vornehmen
– Einen Spediteur oder Zollbroker beauftragen
(empfohlen, wenn Sie mit dem Verfahren nicht vertraut sind)

Wichtig: Bewahren Sie die validierte
Ausfuhrzollanmeldung
sorgfältig auf. Sie dient als Nachweis,
dass das Fahrzeug die Schweiz tatsächlich verlassen hat — dies kann für
steuerliche oder versicherungstechnische Fragen relevant sein.


Schritt 4: Formalitäten im
Zielland

Die Einfuhrformalitäten variieren je nach Land erheblich. Hier die
wichtigsten Punkte für die häufigsten Zielländer:

Einfuhr
in die EU (Deutschland, Frankreich, Italien, etc.)

Posten Details
Zollabgaben 0 % für Fahrzeuge mit Schweizer oder EU-Ursprung
(Freihandelsabkommen EFTA-EU)
Lokale Mehrwertsteuer 19 % (Deutschland), 20 %
(Frankreich), 22 % (Italien) — auf den
Fahrzeugwert
Fahrzeugprüfung Obligatorisch vor der Zulassung (ausser bei Neuwagen)
Konformitätsbescheinigung Kann erforderlich sein (COC)
Zulassung Lokale Formalitäten obligatorisch

Ursprungsnachweis: Um von der Zollbefreiung in der
EU zu profitieren, muss der Schweizer Exporteur einen
Ursprungsnachweis (Formular EUR.1 oder
Ursprungserklärung auf der Rechnung) ausstellen. Lassen Sie diesen
vor der Zollabfertigung erstellen.

Export ausserhalb der EU

Die Regeln variieren stark. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft
oder dem Konsulat des Ziellandes über: – Die geltenden Zollabgaben – Die
geforderten Emissions- und Sicherheitsnormen – Die für die Zulassung
erforderlichen Dokumente


Sonderfälle

Umzugsgut

Wenn Sie die Schweiz verlassen, um sich im Ausland niederzulassen,
und Ihr Fahrzeug als Umzugsgut mitnehmen, können Sie in
bestimmten EU-Ländern von einer Zollbefreiung
profitieren, sofern Sie nachweisen können, dass: – Sie das Fahrzeug in
der Schweiz seit mindestens 6 Monaten genutzt haben –
Sie Ihren Hauptwohnsitz in das Zielland verlegen – Sie das Fahrzeug
innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr nicht
weiterverkaufen

Verunfalltes oder
nicht fahrbereites Fahrzeug

Der Export von verunfallten Fahrzeugen oder Fahrzeugen, die zur
Verschrottung bestimmt sind, unterliegt besonderen
Umweltvorschriften. Das Fahrzeug darf nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne des Basler Übereinkommens gelten.
Erkundigen Sie sich beim BAZG.

Leasingfahrzeug

Bei einem geleasten Fahrzeug müssen Sie die schriftliche
Genehmigung der Leasinggesellschaft
einholen, bevor Sie es
exportieren. Der Leasingvertrag untersagt in der Regel den Export ohne
vorherige Genehmigung.


Kostenübersicht

Posten Geschätzte Kosten
Aufhebung der Zulassung (Strassenverkehrsamt) CHF 0-30
Ausfuhrkontrollschilder + temporäre Versicherung CHF 50-150
Spediteur / Zollbroker (optional) CHF 100-300
Plateau-Transport (falls nötig) CHF 300-1’500
Schweizer Seite — Geschätzter Gesamtbetrag CHF 150-500
Mehrwertsteuer im Zielland Variabel (19-22 % für die EU)

Checkliste vor dem Export


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Quellen: BAZG
— Ausfuhr von Fahrzeugen aus der Schweiz
, Kanton Genf —
Fahrzeug importieren oder exportieren


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