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Subventionen und Steuervorteile für Elektrofahrzeuge in der Schweiz nach Kanton

Subventionen und Steuervorteile für Elektrofahrzeuge in der Schweiz nach Kanton

Veroeffentlicht am 22. Mai 2026von Dély Allan15 Min. Lesezeit

Die Schweiz kennt keine nationale Kaufprämie für Elektroautos – anders als Frankreich oder Deutschland. Die Vorteile entscheiden sich auf kantonaler Ebene, vor allem bei der jährlichen Motorfahrzeugsteuer – und sie reichen von der vollständigen Befreiung bis zu gar nichts, oft befristet. Hier der komplette Überblick, Kanton für Kanton, geprüft auf den kantonalen Websites und im TCS-Vergleich (Stand Februar 2026).

Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026

Kurz gesagt : drei Kantone befreien Elektroautos 2026 vollständig (Zürich, Glarus, Solothurn – die beiden letzten nur noch bis Ende 2026), Nidwalden während 36 Monaten; rund zehn gewähren Rabatte von 50 bis 90 % (Waadt, Graubünden, Luzern, Bern, Zug …); sechs gewähren nichts (AI, AR, SH, SZ, VS und Genf seit 2025). Nur das Tessin zahlt eine Kaufprämie (CHF 4 000). Details und Fristen in den Tabellen unten; Zahlenvergleich in unserem Ratgeber zur Motorfahrzeugsteuer nach Kanton.

Förderung für Elektrofahrzeuge in der Schweiz
Förderung für Elektrofahrzeuge in der Schweiz

Was der Bund tut (und nicht tut)

  • Keine Kaufprämie des Bundes. Anders als Frankreich oder Deutschland zahlt die Schweiz keine eidgenössische Prämie für den Kauf eines Elektroautos; der Bund beschränkt sich auf eine Koordinationsrolle (BFE).
  • Automobilsteuer des Bundes von 4 %: Elektroautos unterliegen ihr seit dem 1. Januar 2024 wie Verbrenner (BAZG).
  • Mineralölsteuer: Strom ist nicht belastet, während Benzin 76,82 Rp./L (45,30 Rp. Steuer + 31,52 Rp. Zuschlag) und Diesel 79,57 Rp./L tragen (BAZG, Tabelle T 4.2, Juli 2026). Bei 15 000 km und 7 L/100 km sind das rund CHF 800 pro Jahr, die ein Elektroauto-Fahrer nicht bezahlt.
  • Ersatzabgabe ab 2030: Um diese Einnahmen zu ersetzen, hat der Bundesrat (Vernehmlassung 26.9.2025 – 9.1.2026) eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge vorgeschlagen – entweder pro Kilometer (rund 5,4 Rp./km für ein Auto) oder auf dem Ladestrom (22,8 Rp./kWh). Sie erfordert eine Verfassungsänderung und eine Volksabstimmung (ASTRA).

Komplette Tabelle nach Kanton: Motorfahrzeugsteuer

Die jährliche kantonale Steuer beträgt je nach Fahrzeug und Kanton zwischen CHF 0 und über CHF 900 für ein Elektroauto (TCS, Februar 2026). Hier der Vorteil für rein elektrische Autos 2026 und die angekündigten Änderungen:

Kantone mit vollständiger Befreiung

Kanton Vorteil 2026 Angekündigte Entwicklung
Glarus (GL) Vollständige Befreiung, unbefristet Neues Gesetz (Landsgemeinde 3.5.2026): ab 1.1.2027 Gewicht + Leistung, Ende der Befreiung, 25 % Rabatt 2027–2030
Solothurn (SO) Vollständige Befreiung rein elektrischer Fahrzeuge Revidiertes Gesetz vom 6.5.2026: ab 1.1.2027 Gewicht + Leistung, E-Autos nur nach Gewicht besteuert (Ende der Befreiung)
Zürich (ZH) Vollständige Befreiung, unbefristet Parlamentarische Initiative (2025) für eine Gewichtssteuer auf E-Autos; in der Kommission, Horizont etwa 2028

Kantone mit grossem Rabatt oder reduzierter Pauschale

Kanton Vorteil 2026 Angekündigte Entwicklung
Bern (BE) Reduzierter Tarif für E-Autos (CHF 120 statt 240 für die ersten 1 000 kg) + 60 % Rabatt im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 Folgejahren (Etikette A: 40 %, B: 20 %) Keine Revision publiziert
Graubünden (GR) 80 % Rabatt auf die Gewichtssteuer, unbefristet Neues Gesetz vom April 2026: ab 2027 E-Auto-Rabatt noch 60 % (bis Ende 2034); Referendumsfrist zu bestätigen
Luzern (LU) Dauerhafter Abzug von 20 % + Bonus von 80 % im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 4 Folgejahren (Etikette A oder B) Keine Änderung für Personenwagen
Neuenburg (NE) E-Autos zahlen das Minimum von CHF 250/Jahr, dauerhaft Korrekturfaktor 2026 angepasst (266 → 253)
Nidwalden (NW) 100 % Befreiung während 36 Monaten (Etikette A bei der ersten Inverkehrsetzung), danach auf 25 % reduziert (−75 %), unbefristet Motion (2023) zur Aufhebung der 36-Monate-Befreiung; Gesetz unverändert; beim Kanton zu bestätigen
Obwalden (OW) Pauschale von CHF 125/Jahr, dauerhaft Keine Revision publiziert
Thurgau (TG) Nominalsteuer von CHF 96/Jahr; CHF 48/Jahr mit Etikette A im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 4 Folgejahren Keine angekündigt
Waadt (VD) Neue E-Autos ab 1.1.2024: 24 Monate befreit, danach dauerhaft 90 % Rabatt Motion 2026 angenommen, Malus wieder auf 25 % zu begrenzen (frühestens 2027)

Kantone mit moderatem oder bedingtem Rabatt

Kanton Vorteil 2026 Angekündigte Entwicklung
Aargau (AG) Kein Bonus, aber dauerhafte technische Korrektur: −20 % beim Gewicht, −30 % bei der Leistung Neues Modell seit 1.1.2026 in Kraft
Basel-Landschaft (BL) Allgemeiner CO₂-Bonus von max. CHF 300/Jahr (< 125 g WLTP, also alle E-Autos) im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 Folgejahren Revision (Bonus CHF 450) 2024 vom Landrat zurückgewiesen; beim Kanton zu bestätigen
Basel-Stadt (BS) E-Autos nur nach Leergewicht besteuert, mit 50 % Rabatt (max. 10 Jahre), solange der E-Auto-Anteil am Bestand < 5 % ist; Schwelle Ende 2025 überschritten, Rabatt voraussichtlich bis Ende 2026 Neue Steuer frühestens 2030; Rabatt ab 2027 beim Kanton zu bestätigen
Freiburg (FR) −30 % für Elektro/Wasserstoff, kumulierbar mit −30 % für Etikette A (bis −60 %), dauerhaft Vorentwurf 2027: dauerhaft −50 % für E-Autos, Wegfall des Etiketten-A-Rabatts
Jura (JU) 20 % Rabatt für rein elektrische Autos, vom 1.7.2024 bis 30.6.2027 Ende des Rabatts am 30.6.2027 (keine Verlängerung angekündigt)
St. Gallen (SG) Keine E-Auto-Befreiung mehr (nur 2024–2025); Bonus Etikette A −50 % / B −25 % im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 Folgejahren Neues Regime seit 1.1.2026 in Kraft
Tessin (TI) Kein separater Rabatt: dauerhafter Vorteil über den Koeffizienten 0,2. Kantonale Kaufprämie von CHF 4 000 für einen neuen rein elektrischen Personenwagen bei Ausserverkehrsetzung eines Verbrenners (Kredit bis zur Erschöpfung) Keine Änderung der Formel angekündigt
Uri (UR) Steuer auf zwei Drittel reduziert (ein Drittel Rabatt), dauerhaft Erhöhung um mindestens 10 % vom Landrat 2025 beschlossen, Referendum ergriffen; beim Kanton zu bestätigen
Zug (ZG) Gewichtssteuer um 50 % reduziert, unbefristet Revidiertes Gesetz (Gewicht + Leistung, Bonus auf 4 Jahre befristet) ab 1.1.2027; Parameter zu bestätigen

Kantone ohne Steuervorteil

Kanton Vorteil 2026 Angekündigte Entwicklung
Appenzell Innerrhoden (AI) Kein Rabatt Keine angekündigt
Appenzell Ausserrhoden (AR) Kein Rabatt Keine angekündigt
Genf (GE) Keine Befreiung mehr seit 1.1.2025; E-Autos nach Leergewicht besteuert (0 bis 1 400 kg, bis CHF 1 400 über 2 600 kg) Motion des Grossen Rates (9.2026) verlangt eine Revision; Gesetzesentwurf erwartet
Schaffhausen (SH) Kein Rabatt; E-Autos: CHF 120 bis 30 kW + CHF 3 je 5 kW Revision am 9.2.2025 an der Urne abgelehnt; kein neues Projekt
Schwyz (SZ) Kein Vorteil (leistungsstarke E-Autos zahlen mehr als ein Verbrenner) Revision am 22.10.2023 an der Urne abgelehnt; kein neues Projekt
Wallis (VS) Kein Öko-Bonus seit 2016; Obergrenze von CHF 160 für E-Autos seit 1.1.2025 aufgehoben Befristetes Dekret, definitives Gesetz folgt

Konkrete Ersparnis: Wie viel gewinnen Sie in Ihrem Kanton?

Vom TCS berechnete Jahressteuer für eine Neuzulassung 2026: Tesla Model Y Performance (Elektro, 338 kW, 2 543 kg) gegen Škoda Octavia Combi 2.0 TSI (Benzin, 150 kW, 2 060 kg). Die Differenz fällt nicht immer zugunsten des Elektroautos aus:

Kanton Octavia Benzin Tesla Model Y Differenz
Zürich (ZH) CHF 338 CHF 0 +CHF 338
Solothurn (SO) CHF 351 CHF 0 +CHF 351
Waadt (VD) CHF 669 CHF 140 +CHF 529
Luzern (LU) CHF 438 CHF 130 +CHF 308
Bern (BE) CHF 457 CHF 109 +CHF 348
Tessin (TI) CHF 515 CHF 278 +CHF 237
Genf (GE) CHF 314 CHF 720 −CHF 406
Aargau (AG) CHF 326 CHF 411 −CHF 85
Schwyz (SZ) CHF 442 CHF 909 −CHF 467

Diese Beträge sind Beispiele für das erste Jahr. In mehreren Kantonen (Bern, Luzern, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau, Waadt) läuft der Bonus nach 3 bis 5 Jahren aus; in Basel-Stadt dürfte der 50 %-Rabatt Ende 2026 erlöschen. Eine Occasion hat nicht mehr zwingend Anspruch darauf.


Kaufprämien: das Tessin, dann die Gemeinden

Das Tessin ist der einzige Kanton mit einer Kaufprämie: CHF 4 000 für einen neuen rein elektrischen Personenwagen (CHF 2 000 für einen Hybrid), sofern ein alter Verbrenner (Emissionscode B04 oder tiefer), seit mindestens zwei Jahren gehalten, ausser Verkehr gesetzt wird, der Kauf bei einem Tessiner Händler erfolgt und die Prämie 50 % des Preises nicht übersteigt; der Kredit von CHF 11 Millionen gilt bis zur Erschöpfung (Kanton Tessin). Anderswo sind Kaufprämien kommunal oder stammen von Energieversorgern, oft befristet und mit begrenztem Budget.

Zum Vergleich: Deutschland hat für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026 wieder eine Bundesprämie eingeführt: 3 000 bis 6 000 € je nach Haushaltseinkommen (Grenze 80 000 €) (Bundesregierung); Frankreich zahlt die Prämie «coup de pouce véhicules particuliers électriques»: 3 500, 4 700 oder 5 700 € je nach Einkommen, plus 1 200 bis 2 000 € für eine europäische Batterie, für einen Neuwagen unter 47 000 € (service-public.fr).

Kommunale Programme ändern sich regelmässig: Prüfen Sie vor dem Kauf die Angebote Ihrer Gemeinde auf der interaktiven Karte von Swiss eMobility oder auf energiefranken.ch.


Installation einer Heimladestation in der Schweiz
Installation einer Heimladestation in der Schweiz

Förderung von Ladestationen

Hier sind kantonale Beiträge am weitesten verbreitet, doch sie zielen zunehmend auf Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und bidirektionale Ladestationen statt auf die private Wallbox. Stand Februar 2026 (TCS-Broschüre nach energiefranken.ch, kantonale Websites für VD, BE und GE):

Kanton Förderung Ladestationen
Zürich (ZH) CHF 500 pro Parkplatz (CHF 300 ab dem 16.) für die Basisinfrastruktur, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser; CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation
Bern (BE) CHF 250 pro erschlossenen Parkplatz in bestehenden nicht-öffentlichen Einstellhallen (min. 10 Plätze, max. 35 % der Kosten); CHF 3 000 pro bidirektionale Ladestation; Stadt Bern: ewb zahlt zusätzlich CHF 300 pro Ladestation
Waadt (VD) Seit 1.5.2025: private Einzel-Ladestationen werden nicht mehr gefördert; Mehrfamilienhäuser und Unternehmen: CHF 200 bis 400 pro vorgerüsteten Parkplatz (max. 50 % der Kosten); öffentliche Ladestationen: CHF 2 000 pro Station und CHF 2 000 pro Platz
Genf (GE) Nur Mehrfamilienhäuser: Vorrüstung CHF 500 / 300 / 250 pro Platz (degressiv, max. 50 %, max. CHF 20 000 pro Parking); gemeinsam genutzte Ladestationen max. CHF 2 000 pro Station; gleichzeitig installierte Einzelstationen max. CHF 1 000
Basel-Stadt (BS) 60 % der anrechenbaren Kosten: max. CHF 1 300 pro Ladepunkt (privates Parking), CHF 3 500 (öffentliches Parking)
Luzern (LU) Bestehende Mehrfamilienhäuser: CHF 350 pro Platz (1–10), 200 (11–50), 100 darüber; CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation
Graubünden (GR) CHF 400 pro Parkplatz (Basisinfrastruktur C1); CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation
Appenzell Ausserrhoden (AR) CHF 400 pro Parkplatz in bestehenden Gebäuden mit mindestens 3 Wohnungen
Neuenburg (NE) Pauschale CHF 800 pro gemeinsam genutzte Ladestation
Obwalden (OW) Pauschale CHF 2 000 pro Hausanschluss
St. Gallen (SG) CHF 300 pro Platz (Zuleitung) + CHF 800 pro Platz mit betriebsbereiter Ladestation, nur bestehende Gebäude
Schaffhausen (SH) CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation mit Photovoltaik; 25 % der Anschlusskosten in Mehrfamilienhäusern
Thurgau (TG) CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation mit Solaranlage; 15 % der Anschlusskosten in Mietliegenschaften
Tessin (TI) Arbeitgeber: CHF 500 pro Ladestation (CHF 1 200 mit Lastmanagement), CHF 4 000 pro bidirektionale Station
Uri (UR) Pauschale CHF 2 000 pro Heimladestation (ab 10 ausgerüsteten Plätzen); CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation

Kein kantonales Programm (kommunale Beiträge oder solche von Energieversorgern möglich): AG, AI, BL, FR, GL, JU, NW, SO, SZ, VS, ZG.

Typische Kosten einer Heiminstallation: Ladestation 11 kW CHF 800 bis 2 000, Elektroinstallation CHF 500 bis 2 000, total CHF 1 300 bis 4 000. Die kantonalen Beiträge decken höchstens 50 % (Waadt, Genf) bis 60 % (Basel-Stadt) der anrechenbaren Kosten – und oft nur die Vorrüstung des Parkplatzes, nicht die Ladestation selbst.

Wo suchen: energiefranken.ch ist die Suchmaschine von EnergieSchweiz, die alle kantonalen und kommunalen Programme auflistet – sie zahlt selbst keine Beiträge. Die Förderkarte von Swiss eMobility bietet denselben Dienst für die Elektromobilität.


Wohin geht der Trend 2026–2027?

Was sich ändert

  • Die Befreiungen verschwinden: Genf (2025), St. Gallen (2026), dann Glarus und Solothurn (1. Januar 2027) besteuern Elektroautos; Zürich prüft eine Gewichtssteuer (Horizont 2028).
  • Die Rabatte werden gekürzt: Graubünden 80 % → 60 % ab 2027, Ende des Jura-Rabatts von 20 % am 30. Juni 2027, voraussichtliches Auslaufen des Basler Rabatts Ende 2026.
  • Neue Logik: Die Kantone wechseln zu technologieneutralen Steuern «Gewicht + Leistung» (AG, LU, SG bereits; GL, SO, ZG, GR 2027).
  • Auf Bundesebene beendet die für 2030 geplante Ersatzabgabe den Vorteil bei der Mineralölsteuer.

Was bleibt

  • Zürich, Glarus (bis Ende 2026) und Solothurn (bis Ende 2026) behalten die vollständige Befreiung.
  • Waadt (24 Monate, dann −90 %), Luzern (Bonus 80 % × 5 Jahre), Bern (−60 % × 4 Jahre) und die Pauschalen (OW, TG, NE) bleiben in Kraft.
  • Beiträge für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gibt es weiterhin in den meisten Kantonen.

Unsere Einschätzung: Die Steuervorteile für Elektroautos schrumpfen mit wachsendem Bestand. Wer kauft, sollte die Dauer des Bonus im eigenen Kanton und das Datum der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs prüfen – darauf kommt es in den meisten Kantonen an.


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Gibt es in der Schweiz eine Bundesprämie für den Kauf eines Elektroautos?

Nein. Der Bund zahlt keine Kaufprämie und erhebt seit dem 1. Januar 2024 die Automobilsteuer von 4 % auch auf Elektroautos. Der einzige Bundesvorteil ist indirekt: Strom unterliegt nicht der Mineralölsteuer (76,82 Rappen pro Liter Benzin), was bei 15 000 km rund CHF 800 pro Jahr ausmacht; eine Ersatzabgabe ist für 2030 in Vorbereitung.

Welche Kantone befreien Elektroautos 2026 vollständig von der Steuer?

Zürich, Glarus und Solothurn befreien rein elektrische Fahrzeuge unbefristet. Glarus und Solothurn beenden dies am 1. Januar 2027 (neue Gesetze Gewicht + Leistung). Nidwalden befreit Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie während 36 Monaten und reduziert die Steuer danach um 75 %. Genf hat seine Befreiung 2025 abgeschafft, St. Gallen 2026.

Welche Kantone gewähren Elektroautos keinen Vorteil?

Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, Schwyz und das Wallis gewähren keinen Rabatt, Genf seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr. In Schwyz zahlt ein Tesla Model Y Performance sogar CHF 909 pro Jahr gegenüber CHF 442 für einen Škoda Octavia Benziner, weil die Steuer von Leistung und Gewicht abhängt.

Welcher Kanton zahlt eine Kaufprämie für ein Elektroauto?

Nur das Tessin zahlt eine kantonale Prämie: CHF 4 000 für einen neuen rein elektrischen Personenwagen (CHF 2 000 für einen Hybrid), sofern ein alter, seit mindestens zwei Jahren gehaltener Verbrenner ausser Verkehr gesetzt und bei einem Tessiner Händler gekauft wird, bis der Kredit von CHF 11 Millionen erschöpft ist. Anderswo bieten nur einzelne Gemeinden oder Energieversorger Prämien – nachzusehen auf energiefranken.ch oder der Karte von Swiss eMobility.

Gibt es Beiträge für die Installation einer Ladestation?

Ja, in rund fünfzehn Kantonen, aber vor allem für Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und bidirektionale Ladestationen. Beispiele 2026: Zürich CHF 500 pro Parkplatz, Bern CHF 250 pro Platz (min. 10 Plätze) und CHF 3 000 pro bidirektionale Station, Waadt CHF 200 bis 400 pro vorgerüsteten Platz (max. 50 %; private Einzelstationen werden seit dem 1. Mai 2025 nicht mehr gefördert), Genf CHF 250 bis 500 pro Platz und bis CHF 2 000 pro gemeinsam genutzte Station in Mehrfamilienhäusern, Basel-Stadt 60 % der Kosten bis CHF 1 300 pro privaten Ladepunkt.


Quellen : TCS — Motorfahrzeugsteuer: Kantonsvergleich (Februar 2026), TCS — Impôts et subventions des véhicules à moteur en Suisse, PDF (28.02.2026), BAZG — Automobilsteuer (4 %), BAZG — Fiskalische Belastung der Treibstoffe, T 4.2 (Juli 2026), ASTRA — Abgabe auf Elektrofahrzeuge (Vernehmlassung), Kanton Tessin — Incentivi mobilità elettrica, Kanton Waadt — Mobilité électrique (Subventionen), Kanton Bern — Leitfaden Förderprogramm (WEU), Kanton Genf — Subventions électromobilité, Kanton Genf — Nouvel impôt 2025, Kanton St. Gallen — Motorfahrzeugabgabe 2026, Kanton Waadt — Taxe sur les véhicules, Kanton Bern — Fahrzeugsteuer, Kanton Luzern — Verkehrssteuer, Kanton Zürich — Verkehrsabgabe Elektrofahrzeuge, Kanton Glarus — Landsgemeinde 3.5.2026, Kanton Solothurn — Motorfahrzeugsteuer, Kanton Graubünden — Medienmitteilung 2026, Kanton Basel-Stadt — Motorfahrzeugsteuer, Swiss eMobility — Förderkarte, energiefranken.ch


Lesen Sie auch im Motoro-Blog:

  • Motorfahrzeugsteuer nach Kanton in der Schweiz 2026: vollständiger Vergleich
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